Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021…
..Mit dem COVInsAG-Ergänzungsgesetz vom 25.09.2020 hatte der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht nur teilweise weiter ausgesetzt. So galt ab dem 01.10.2020 wieder die Antragspflicht bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit. Für den Insolvenzgrund der Überschuldung wurde die Aussetzung bis zum 31.12.2020 verlängert.
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Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.01.2021
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