Wirtschaftsprüfung macht Spaß, wenn sie erfolgreich ist! Und erfolgreich ist, wer Unternehmenszahlen effektiv zu prüfen und Ergebnisse zukunftssicher zu interpretieren vermag. Wirtschaftsprüfung auf den Punkt bedeutet: gewissenhaft prüfen, kreativ analysieren, erfolgreich beraten – und zwar unabhängig, unparteilich und verschwiegen.
Wirtschaftsprüfung in der Region Hannover
Zur Erreichung Ihrer Ziele
Für Ihre individuellen Erträge und Aufwendungen nehmen wir nicht nur Ihre Daten unter die Lupe. Wir analysieren die wirtschaftliche Gesamtlage, ermitteln Maßnahmen und Handlungsalternativen, begleiten erfolgreich bei Kauf und Verkauf, ergründen Optionen der Neupositionierung. Denn: Vertrauen ist gut, Kontrolle macht’s besser.
Mittels unserer Winsulting® Dienstleistungsphilosophie betrachten wir Herausforderungen und Lösungen aus unterschiedlichsten Perspektiven. Unsere Experten stehen im steten Austausch, haben den Blick fürs Ganze, finden die bestmögliche Lösung en détail – und sorgen dafür, dass Ihr Stück vom Kuchen möglichst groß ist.
„Wie der Kuchen verteilt ist, wissen wir –
wir wissen auch, wie groß Ihr Stück sein kann!“
Abschlussprüfung
Das Kernprodukt unserer Arbeit stellt die Abschlussprüfung dar, die die Berufs beschreibende Vorbehaltsaufgabe eines Wirtschaftsprüfers schlecht hin ist. Eine Beauftragung erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder freiwillig für den Einzel- oder Konzernabschluss mit dem Ziel die vorgelegten Abschlüsse einer externen und neutralen Prüfung unterziehen zu lassen. Dieses Ergebnis wird in einem Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk (* bei positivem Prüfungsurteil) zusammengefasst und unterstreicht die im Abschluss getroffenen Aussagen in ihrer Richtigkeit. Die Art des methodischen Vorgehens, die dabei eingesetzten Werkzeuge und die Qualität der Arbeit dabei immer identisch und sind in Gesamturteil abgebildet. Es spielt hierbei keine Rolle ob eine kleine Gesellschaft sich freiwillig prüfen lässt oder eine große Gesellschaft kraft Gesetzes prüfungspflichtig ist.
Eine unabhängige Prüfung unterstreicht die Aussage des Jahresabschlusses und ggf. seiner freiwilligen oder gesetzlichen Ergänzungen, wie insbesondere Lagebericht und Ausführungen nach § 53 HGrG, stets und erhöht das Vertrauen der Adressaten in die Gesamtaussage. Diese Gesamtaussage soll in der Gesamtschau ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiederspiegeln. Allen diesen Prüfungen – die sich um das Zahlenwerk von Bilanz und GuV sowie den ergänzenden Angaben des Anhangs drehen – ist es gemein, dass sie Ihren Abschluss aufwerten und die Entscheidungsfindung i. R. d. Unternehmensführung beschleunigen. Dabei ist es unerheblich ob Sie einen Kreditantrag stellen, sich in einer Umstrukturierung oder Unternehmensakquisition befinden bzw. einen neuen Kunden gewinnen möchten. Sie können sich als verlässlicher Geschäftspartner präsentieren, mit dem eine nachhaltige Beziehung aufgebaut werden kann und nicht nur Illusionen geschaffen werden.
Allen diesen Prüfungen ist gemein, dass sie in freiwilliger Form auch Anlass bezogen beauftragt werden können und auf freiwilliger Basis auch in Auszügen für bestimmte Teile des Abschlusses angewendet werden. Auf Grund unterschiedlicher Anforderungen aus Gesetz oder Verträgen müssen vermehrt – neben vollständigen Abschlüssen – auch Teile oder Auszüge, die zu anderen Zeitpunkte oder Regeln aufgestellt wurden (z.B. Gründungsprüfung nach § 33 AktG, Prospektprüfung nach IDW S 4, Packages etc.) geprüft werden.
Abschlussprüfungen à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Pflichtprüfungen von Einzelabschlüssen mittlerer und großer Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften & Co. gemäß §§ 316 ff. HGB
- Pflichtprüfungen von Konzernabschlüssen nach HGB
- Prüfungen nach dem Publizitätsgesetz
- Prüfungen von Betrieben der öffentlichen Hand nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfungen von Jahresrechnungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-System)
- Freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfung unter Anwendung der Vorschriften der §§ 317 ff. HGB
- Erstellung eines aussagekräftigen Prüfungsberichtes
- Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Prüfung
- Prüfung einzelner, ausgewählter Abschlussposten
Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSRD
- Identifikation von Stakeholdern
- Begleitung Stakeholder-Dialogs
- Analyse der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
- Wesentlichkeitsanalysen zur Identifikation und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten
- Unterstützung bei der Ausrichtung von Prozessen
- Entwicklung von Performance Kennzahlen
- Prüferrische Durchsichten und Prüfungen
EU-Taxonomie
- Identifikation von Taxonomie fähigen Wirtschaftsaktivitäten
- Durchführung der Konformitätprüfung
- Unterstützung bei der Ausrichtung von Prozessen
- Erstellung der Performance Tabellen
- Prüferrische Durchsichten und Prüfungen
Weitere Infos finden Sie hier.
IT-Prüfungen
Ein IT-Audit kann im Einzelfall helfen einen tieferen Einblick in die Datenlage zu erhalten. Durch die fortschreitende Digitalisierung werden zunehmend mehr Daten erhoben, die bei richtiger Analyse für die Unternehmenssteuerung von großem Vorteil sein können. Gleichzeitig besteht das Risiko den Blick vom Wesentlichen und das unternehmerisch Ziel aus den Augen zu verlieren. Dieses Risiko – damit auch das Risiko einer unternehmerischen Fehlentscheidung – steigt bei unzureichender Datenlage enorm an.
Diese Prüfungen können sich auf die originäre Software oder auch das gesamte IT-System beziehen. Dies sind Softwareprüfungen einschließlich der Erstellung einer Bescheinigung nach den gewünschten Prüfungszielen, wie z. B. GoB(D) oder DSG-VO. Die externe Zertifizierung Ihrer Softwareprodukte trägt so in hohem Maße zur Stärkung Ihrer Marktposition bei und ist wichtiger Bestandteil der internen Qualitätssicherung. Wir begleiten Sie daher bereits im Rahmen Ihrer IT Projekte ab Erstellung des Lastenhefts, bei Einführung neuer oder Ablösung bestehender IT-Systeme und können die Datenmigration sowie Qualität der Einrichtung in fachlicher Hinsicht beurteilen.
IT-Prüfungen à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Projektbegleitende IT-Prüfungen sowie Prüfung einzelner IT-gestützter Prozesse und Verfahren (IDW PS 850, 860)
- Softwareprüfungen (IDW PS 880) / Softwarezertifizierungen
- Prüfung von GoBD-Konformitäten
- Erstellung einer Verfahrensdokumentation
- Massendatenanalyse
Sonstige Prüfung
Neben der Pflichtprüfung oder freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen führen unsere Wirtschaftsprüfer auch freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen durch. Mit den weiteren Prüfungen, tragen Sie dem wachsenden Informationsbedarf Rechnung, etwa bei der Entlastung von der EEG-Umlage oder bei der Vollständigkeitserklärung für die in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen.
Sonstige Prüfungen à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Prüfung von Stiftungen
- Gründungsprüfung nach § 33 AktG
- Prüfung nach § 16 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 34 f GewO i. V. m. § 24 FinVermV
- Prüfung Duales System (Der grüne Punkt IDW PH 9.950.3)
- Prüfung nach § 11 VerpackG
- Prüfung von Risiko- und Compliance Management Systemen (IDW PS 980)
- Prüfung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)/Prüfung nach dem Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWK-G) nach IDW PS 970
- Sonderprüfungen zum internen Kontrollsystem (IKS) nach IDW PS 982
- Ertragstestate und Zertifikate für Windenergieanlagen
Revision
In mittelständischen Unternehmen und Konzernen übernimmt Gehrke Econ als externer Dienstleister die Rolle der internen Revisionsabteilung. Unsere Revisionsleistungen dienen unter anderem der Risikoidentifikation und der Aufdeckung und Aufklärung doloser Handlungen sowie der Bewertung und Sicherstellung interner Kontrollprozesse. Je nach Bedarf führen wir unsere Revisions- und Prüfungstätigkeiten im Rahmen einer internen Revision turnusmäßig oder als Sonderuntersuchung anlassabhängig bei Verdachtsmomenten durch.
Darüber hinaus sind wir im Rahmen von Fraud-Untersuchungen sowie Unterschlagungsprüfungen aktiv und bieten zudem umfassende Beratungsleistungen hinsichtlich der Einrichtung präventiver Kontrollmechanismen im Unternehmen an.
Revision à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Übernahme der internen Revision in Unternehmen und Konzernen als externe Abteilung
- Unterschlagungsprüfung / Aufklärung von dolosen Handlungen/Forensik
- Anlassunabhängige Fraud-Untersuchung
Unternehmensbewertung
Gehrke Econ steht Ihnen jederzeit in der Funktion als unterstützender Berater, neutraler Gutachter oder in Streitfällen gern auch als Schiedsgutachter zur Seite. Zudem ermitteln unsere Wirtschaftsprüfer den Wert Ihres Unternehmens. Dabei werden Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Gesellschafterein- und -austritte genauso berücksichtigt wie eine erb- und familienrechtlich sinnvolle Gestaltung. In Kooperation mit der Corporate Finance Hannover ermitteln wir potenzielle Zielunternehmen und stellen den Erstkontakt her.
Unternehmensbewertung à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Erstellung von Gutachten zur Bewertung ganzer Unternehmen und erweiterter Unternehmensgruppen, von Unternehmensteilen und Beteiligungen gem. IDW S1 in der jeweils aktuellsten Fassung
- Erstellung von (integrierten) Planungsrechnungen als Grundlage jeder Unternehmensbewertung bestehend aus: Plan – Gewinn- und Verlustrechnung, Plan – Bilanz, Liquiditätsplanung, Plan – Kapitalflussrechnung
- Vergleichsrechnung unterschiedlicher Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren, DCF-Methode, Substanzwertermittlung etc.)
- Investitionsrechnung zur Ermittlung alternativer Anlageformen
- Bewertung nach §§ 199 ff. BewG für steuerliche Zwecke
Unternehmenstransaktionen
Gehrke Econ hat zahlreiche Unternehmenstransaktionen erfolgreich begleitet. Zu unserer Kernkompetenz zählt die Erstellung integrierter Planungsrechnungen zur anforderungsgerechten Unternehmenswertermittlung. Infolge des interdisziplinären Zusammenwirkens unserer Spezialisten sind wir auf betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Herausforderungen bestens vorbereitet.
Mit Unterstützung unseres Kooperationspartners Corporate Finance Hannover können wir Ihnen das gesamte M&A-Portfolio aus einer Hand anbieten. Im Fall etwa eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs realisieren wir für Sie unter anderem die Due Diligence in Bezug auf rechtliche, vertragliche, steuerliche und finanzielle Fragestellungen. Bei Bedarf suchen wir den passenden Käufer und moderieren die Kaufverhandlungen.
Restrukturierung und Sanierung
Auch in der Krise stehen wir Ihnen zur Seite, gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Maßnahmen und Handlungsalternativen, bei Bedarf skizzieren wir Strategien für die Neupositionierung Ihres Unternehmens.
Wir erstellen Ihnen potenzielle Konzepte (Sanierungskonzept, Fortführungskonzept, Insolvenzplan) und beleuchten finanz- und leistungswirtschaftliche Aspekte einer Restrukturierung. Die praktische Begleitung während der Umsetzungsphase gehört ebenso dazu.
Im Zweifelsfall werden wir mit Ihnen gemeinsam das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen gem. IDW S11 beurteilen und die Erstellung einer Bescheinigung nach § 270b InsO erörtern, mit dem Ziel erforderliche Maßnahmen einzuleiten und ggf. den Eintrittszeitpunkt der Insolvenz zu beurteilen.
Restrukturierung und Sanierung à la Gehrke Econ – das leisten wir für Sie:
- Erstellung von Sanierungskonzepten gem. IDW S6
- Erstellung von Fortführungsprognosen
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Erstellung von Liquidationskonzepten
- Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen gem. IDW S11
- Erstellung von Bescheinigungen nach § 270b InsO
Ausgewählte Veröffentlichungen
- Anwendung von Algorithmen zur Ermittlung der (retrograden) Zahlungsunfähigkeit iSd § 17 InsO“ von Peter W. Plagens und Dr. Dennis J. Hartmann, erschienen in: DStR 2018 Heft 41, 2161 – 2170.
- Überlegungen zur Inanspruchnahme von StB und WP wegen fehlerhafter Bilanzierung insolvenzgefährdeter Unternehmen und unzureichender Aufklärung des Auftraggebers bei der Jahresabschlusserstellung – Impulsvortrag Norddeutscher Insolvenzverwalter Kongress am 13.09.2017 von Peter W. Plagens