Krankenhausentlastungsgesetz
Stand 14. April 2020
Der Gesetzgeber unterstützt mit dem Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 Krankenhäuser,
Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern.
Krankenhäuser werden unterstützt, um die Versorgungskapazitäten für COVID-19-Patienten
bereitzustellen und Einnahmeausfälle für ausgefallene elektive Behandlungen decken zu können.
Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen sollen abgefedert werden.
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Bleiben Sie gesund!