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Krankenhausentlastungsgesetz

Stand 14. April 2020

Der Gesetzgeber unterstützt mit dem Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 Krankenhäuser,
Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern.
Krankenhäuser werden unterstützt, um die Versorgungskapazitäten für COVID-19-Patienten
bereitzustellen und Einnahmeausfälle für ausgefallene elektive Behandlungen decken zu können.
Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen sollen abgefedert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ausgleich für Krankenkassen, Vertragsärzte und Gesundheitseinrichtungen nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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