Menü
Suchen
en So nah.
So gut.
Herunter Scrollen

Informationen zur Grundsteuerreform
Das müssen Sie wissen!

Stand 8. Februar 2022

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER einreichen. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

 

Lesen Sie hier mehr:  Informationen zur Grundsteuerreform

 

Sie haben Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform? Wir unterstützen Sie gerne.

Sofern Sie uns unmittelbar beauftragen möchten, senden wir Ihnen gern eine Auftragsbestätigung zu; dazu bitten wir Sie, unmittelbar Kontakt aufzunehmen mit Sarah Dobrindt (sarah.dobrindt@gehrke-econ.de; 0511-700 50-188)

 

Bei Fragen steht Ihnen, neben Ihren bekannten Ansprechpartnern bei Gehrke Econ, zur Verfügung:

Lisa Strohschänk (lisa.strohschänk@gehrke-econ.de; 0511-700 50-171)

Nico Meienberg (nico.meienberg@gehrke-econ.de; 0511-700 50-124)

Olav Grünheit (olav.grünheit@gehrke.econ.de; 0511-700 50-425)








    E-Mail