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Drohende Liquiditätslücke

Ermittlung, Beseitigung und Haftungsrisiken

Herausfordernde Zeiten – die Insolvenzantragszahlen steigen stetig an und haben im September 2023 erstmals wieder die Vor-Corona-Zahlen erreicht (Pressemitteilung Destatis Nr. 472 vom 12.12.2023). Die Nachwirkungen der Corona-Krise, die hohen Energiepreise, die Inflation und der Transformationsdruck sowie viele weitere sich negativ auswirkende Faktoren lassen den Schluss zu, dass sich die Liquiditätssituation vieler deutscher Unternehmen weiter verschlechtern wird.

Lars Krümmel und Thorsten Hunsalzer informieren passend dazu in der aktuellen Ausgabe 12/2023, der NWB Sanieren und Restrukturieren, wie eine Liquiditätslücke ermittelt und beseitigt wird und welche Geschäftsführerpflichten und -haftungsrisiken in einer Krise bestehen. Eine Anleitung zum sicheren Navigieren in der Krise!

Vielen Dank an Ruth Sterzinger und die NWB Verlag GmbH & Co. KG für die Möglichkeit der Veröffentlichung.

 

Auszug (Drohende Liquiditätslücke – Ermittlung, Beseitigung und Haftungsrisiken):

Die deutsche Wirtschaft steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die COVID-19-Pandemie wirkt noch nach und die zur Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch genommenen KFW-Kredite müssen nach Auslauf der tilgungsfreien Zeit zurückgeführt werden. Daneben haben Unternehmen mit hohen Energiepreisen, der Inflation, der Verknappung von Krediten, der Zinserhöhung, der Bürokratie, dem Fachkräftemangel, dem Transformationsdruck, Sonderaufwendungen für Klimamaßnahmen sowie vielen weiteren sich negativ auswirkenden Faktoren zu kämpfen. Unternehmen ist daher angeraten, die eigene wirtschaftliche Überlebensfähigkeit zu überprüfen. Spätestens seit Inkrafttreten des § 1 StaRUG sind Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem einzuführen. Dieses kann gleichfalls zu einer möglichst optimalen Unternehmenssteuerung auch außerhalb der Krise eingesetzt werden.

 

Kernaussagen

  • Der ohnehin bestehende Transformationsdruck in vielen Märkten (z. B. durch die Elektromobilität in der Automobilherstellung, neue Mobilitätskonzepte, verändertes Einkaufverhalten im Retail-Bereich) hat die wirtschaftliche Situation der Marktteilnehmer noch erheblich verschärft und führt dazu, dass die Beobachtung der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung mit einem noch stärkeren Fokus erfolgen muss.
  • Spätestens mit dem Inkrafttreten des § 1 StaRUG zum 1.1.2021 ist jedes Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem einzurichten und zu führen. Dies dient unter anderem auch der regelmäßigen Prüfung der Zahlungsfähigkeit bzw. Ermittlung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und gibt der Geschäftsführung frühzeitig die Möglichkeit, bei Notwendigkeit adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten und sich haftungsfrei durch eine fortgeschrittene Krisenphase zu bewegen.
  • Wer ein auf sein Unternehmen maßgeschneidertes Krisenfrüherkennungssystem einrichtet, kann dieses auch außerhalb der Krise zur Unternehmenssteuerung einsetzen (Best Practice).
  • Eine sich abzeichnende Liquiditätslücke kann schon mit einer einfachen Methode ermittelt werden.

 

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Weitere Artikel: So neu. So gut.

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung
Lars Krümmel,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann sowie Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Münster)
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (IFUS-Institut)
  • 2002 – 2004 Prüfungsnahe Beratung bei PricewaterhouseCoopers
  • 2004 – 03.2019 Mittelstandsberatung bei der hahn,consultants gmbh
  • Seit 04.2019 Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
  • Seit 05.2020 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung in Restrukturierungs-/Sanierungsphasen
  • Wachstumsberatung sowie Nachfolgeregelung
  • Unternehmenssteuerung/Controlling
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Wichtig: Alle Informationen werden auf der Seite ständig aktualisiert (Räumlichkeiten, Downloads etc.)

 

MEET YOUR FUTURE

Networking mit vier renommierten mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Hannover in Zusammenarbeit mit dem Institut für Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre:

  • Ebner Stolz
  • KSB INTAX
  • MP Tax
  • Gehrke Econ

 

DAS ERWARTET DICH

° Tax Business Cases:

– Höhle der Löwen: Von der Unternehmensgründung bis zum Exit
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WO?/WANN?

Zwischenpräsentationen vor Ort in den Partnerkanzleien mit anschließendem Get together bei Food und Drinks

– 25. April 2024 um 18 Uhr

– 16. Mai 2024 um 18 Uhr

– 6. Juni 2024 ab 17 Uhr

Einreichung der Ergebnisse/Präsentationen jeweils bis einen Tag vorher per E-Mail an: kristina.knop@mp-tax.de

 

Gruppenzuordnung und Räumlichkeiten werden nach Anmeldeschluss bekanntgegeben 

– Ebner Stolz, Karl-Wiechert-Allee 1 d, 30625 Hannover

– Gehrke Econ, Aegidientorplatz 2b, 30159 Hannover

– KSB INTAX, Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover

– M&P, Walderseestraße 2, 30163 Hannover

 

Gemeinsame Abendveranstaltung mit Preisverleihung 

– 6. Juni 2024 ° Ab 19 Uhr

Weitere Informationen folgen.

 

WHY NOT?

  • Attraktives Preisgeld in Höhe von bis zu EUR 1.000 für die besten Gruppen
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ANMELDUNG

  • Anmeldung über das unten stehende Kontaktformular
  • Sei schnell, denn die Plätze sind begrenzt
  • Anmeldeschluss: 17. April 2024

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kristina.knop@mp-tax.de

 

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    Die Gehrke Econ Gruppe beabsichtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Bildmaterial anfertigen zu lassen. Dieses Bildmaterial soll ggf. in Form eines Rückblick – Videos an folgender Stelle veröffentlicht werden: www.gehrke-econ.de, Instagram, Xing, LinkedIn, Facebook, Youtube. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bildmaterial im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen das Bildmaterial weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der für die Veröffentlichung Verantwortliche ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für persönliche Daten zu gewährleisten. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet) kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren. Daher nimmt der Teilnehmer Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogene Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine denen der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass die Daten vertraulich bleiben, die inhaltlich Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können. Die nachfolgende Einwilligung gilt ab dem Datum der Einwilligung auf unbestimmte Zeit. Hiermit erkläre ich, dass ich damit einverstanden bin, dass bei Veranstaltungen Bild- und Filmaufnahmen von meiner Person erstellt werden. Ich erkläre mich zudem damit einverstanden, dass diese von mir erstellten Fotos zur Pressearbeit und Berichterstattung auf der Internetseite www.gehrke-econ.de sowie den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn, Youtube) veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass ich für die Veröffentlichung kein Entgelt erhalte. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung kann an folgende Kontaktkanäle gerichtet werden: geschaeftsleitung@gehrke-econ.de Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Der Betreiber/Verantwortliche sichert zu, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden. Allerdings gilt diese Zustimmung auch für den Fall, dass der Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH] tätig wird.

    Wir freuen uns sehr, dass die Göttinger Druckerei Hubert & Co. GmbH & Co. KG BuchPartner, die auf eine 113-jährige Firmengeschichte zurückblicken kann und zuletzt einen Jahresumsatz von etwa 6 Mio. € erzielte, im Rahmen eines Asset Deals gerettet werden konnte. Herr Rechtsanwalt Daniel Goth hat in seiner Funktion als (vorläufiger) Insolvenzverwalter das auf die Buchfertigung spezialisierte Unternehmen über einen Zeitraum von mehr als 5 Monaten fortgeführt und konnte schließlich den laufenden Geschäftsbetrieb auf die Esser bookSolutions GmbH (ESSER Gruppe) erfolgreich übertragen.

    Die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH hat für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter einen strukturierten Distressed M&A-Prozess initiiert. Darüber hinaus haben wir für die Betriebsfortführung der Hubert & Co. GmbH & Co. KG BuchPartner ein Verfahrenscontrolling aufgebaut sowie bei der Generierung von Basisdaten / Informationsquellen für die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger (Bestand, Entnahmen) unterstützt.

     

    Für dieses Projekt waren für die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH verantwortlich Danny StockmannLars Krümmel und Thorsten Hunsalzer.

    Wir wünschen der Esser bookSolutions GmbH (ESSER Gruppe) mit der etablierten „Marke“ Hubert & Co einen guten Start und gratulieren Herrn Goth zu diesem Erfolg in dem schwierigen Marktumfeld der Druckereiindustrie.

    #gehrkeecon #unternehmensberatung #assetdeal #M&A

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    Stand 8. Februar 2022

    In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER einreichen. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

     

    Lesen Sie hier mehr:  Informationen zur Grundsteuerreform

     

    Sie haben Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform? Wir unterstützen Sie gerne.

    Sofern Sie uns unmittelbar beauftragen möchten, senden wir Ihnen gern eine Auftragsbestätigung zu; dazu bitten wir Sie, unmittelbar Kontakt aufzunehmen mit Sarah Dobrindt (sarah.dobrindt@gehrke-econ.de; 0511-700 50-188)

     

    Bei Fragen steht Ihnen, neben Ihren bekannten Ansprechpartnern bei Gehrke Econ, zur Verfügung:

    Lisa Strohschänk (lisa.strohschänk@gehrke-econ.de; 0511-700 50-171)

    Nico Meienberg (nico.meienberg@gehrke-econ.de; 0511-700 50-124)

    Olav Grünheit (olav.grünheit@gehrke.econ.de; 0511-700 50-425)

    Eine Unternehmenskrise kann viele Ursachen haben. Die ersten Warnzeichen rechtzeitig und richtig zu deuten, ist eine anspruchsvolle unternehmerische Aufgabe. Um auch morgen noch im Wettbewerb bestehen zu können, bedarf es treffsicherer Gegenmaßnahmen. Wir freuen uns daher, dass wir bei unserem erfolgreichen Gastvortrag bei der Leuphana Universität Lüneberg und der HAWK Göttingen (Corona bedingt als Online Vortrag) am 1. Dezember 2020 vielen Studierenden das Thema „Rolle der Kreditinstitute bei der Unternehmensrestrukturierung / -sanierung in der Corona Krise“ näher bringen konnten.

    Es lässt sich auf einen gelungenen Gastvortrag mit rund 140 Teilnehmern zurückblicken.
    Im Anschluss haben wir mit den Teilnehmern auf hohem Niveau über aktuelle Entwicklungen in der Restrukturierungs-/ Sanierungsberatung aufgrund der COVID-19 Pandemie diskutiert.

    Lesen Sie hier mehr.

    Haben Sie Fragen zum Thema Unternehmensrestrukturierung / -sanierung in der Corona Krise?

    Lars Krümmel,
    ° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Bankkaufmann sowie Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Münster)
    • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (IFUS-Institut)
    • 2002 – 2004 Prüfungsnahe Beratung bei PricewaterhouseCoopers
    • 2004 – 03.2019 Mittelstandsberatung bei der hahn,consultants gmbh
    • Seit 04.2019 Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
    • Seit 05.2020 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
    Schwerpunkte
    • Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung in Restrukturierungs-/Sanierungsphasen
    • Wachstumsberatung sowie Nachfolgeregelung
    • Unternehmenssteuerung/Controlling
    Thorsten Hunsalzer,
    ° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
    • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
    • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
    • Seit 2020 bei Gehrke Econ
    • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Schwerpunkte
    • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
    • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
    • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
    • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
    • Gläubigervertretung

    Für über 200 Autohausbetriebe von etwa 90 Handelsgruppen begann Anfang 2020 die Umstellung von APS 3 auf das neue webbasierte
    Softwaretool PlanAPP. Nun stellt der Anbieter für Plan ungssoftware für das Autohaus sein Angebot noch breiter auf.

    Lesen Sie hier den Artikel von Peter Plagens und Ingo Breitenfeld.

    PlanAPP schaltet einen Gang höher

    Peter W. Plagens,
    ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) ° Of Counsel
    Laufbahn
    • 1984 Bestellung als Steuerberater
    • 1990 Bestellung als Wirtschaftsprüfer
    • Von 1988 bis 2014 geschäftsführender Gesellschafter
    • Von 2015 bis 2020 Geschäftsführer
    • Seit 2020 Of Counsel
    Schwerpunkte
    • Interne Rechnungslegung und Rechnungslegung bei Sonderbilanzen
    • Restrukturierung und Sanierung
    • Strategische Beratung mit Schwerpunkt Automotive, Immobilien und Textil
    • Begleitung von Betriebsprüfungen, steuerliche Abwehr und Durchsetzungsberatung
    • Steuergestaltung (interdisziplinär)
    Ingo Breitenfeld,
    ° Diplom-Kaufmann (FH) ° Unternehmensberater
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann und anschließendes Studium
    • Seit 2007 bei Gehrke Econ
    Schwerpunkte
    • Integrierte Planungsrechnung für verschiedene Anwendungsfälle (Restrukturierung / Sanierung, Finanzierung, Unternehmenssteuerung)
    • Erstellung von unterjährigen Berichtswesen
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    Vier Tage volles digitales Programm

    Nach jeweils 20 Stunden Messelaufzeit, über 20 Fachvorträgen und vielen interessanten Gesprächen im Experten-Chat war die erste Online-Fachmesse der Bäckereibranche der Firma MIWE sehr erfolgreich. Die virtuellen Besucher hatten die Möglichkeit sich in einer 3-D Messehalle über einige Messestände zu bewegen, um sich dort die jeweiligen Kontakte und Fachinformationen herunterzuladen. Die Online-Messe war aufgeteilt in jeweils zwei Tageblöcke, die sich über zwei Monate gestreckt haben. Somit hatte das Fachpublikum ausreichend Möglichkeiten sich über Neuerungen und aktuelle Themen zu informieren.

    Wir, die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, mit über 60 Jahren Branchenexpertise und derzeit rund 160 Fachbetrieben in der Betreuung und Beratung, waren auch mit einem Messestand und vier Fachvorträgen zu den Themen Standortanalyse und Business Intelligence dabei. Oliver Vogt, Geschäftsführer und Partner der Gehrke Econ Gruppe hat sehr transparent die Vielfalt und Bedeutung der einzelnen Themen in seinen Vorträgen dargestellt.

    Alle, die doch keine Möglichkeit hatten, bei der Online-Messe dabei zu sein oder einen der wichtigen Vorträge zu hören, dürfen sich sehr gerne an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

    Oliver Vogt,
    ° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
    • Tätigkeit bei Unilever
    • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
    Schwerpunkte
    • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
    • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
    • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
    • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
    • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
    • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
    • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
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    Die EU-Amtshilferichtlinie DAC 6 regelt eine neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Von der Meldefrist sind sowohl zurückliegende als auch aktuelle und zukünftige Steuergestaltung betroffen.

    Wir unterstützen Sie gerne bei Unsicherheiten bezüglich meldepflichtiger Sachverhalte oder mit der Begleitung des Meldeverfahrens.

    Hierzu bieten wir Ihnen in zunächst einen telefonischen Workshop an, in dem wir mit Ihnen gemeinsam potentiell meldepflichtige Sachverhalte anhand eines von uns erarbeiteten detaillierten Leitfadens identifizieren. Je nach Ergebnis nehmen wir dann im Anschluss eine Einzelfallprüfung für Sie vor.

    Wozu dient die Meldepflicht?

    Ziel der Meldepflicht soll eine Erhöhung der Steuertransparenz sein. Dadurch sollen Gewinnverlagerungen in Drittstaaten verringert und das Besteuerungssubstrat im Inland erhalten werden, indem mit den gewonnenen Informationen Gesetzeslücken und Steuervermeidungspraktiken identifiziert werden.

    Wann liegt eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vor?

    Eine Steuergestaltung liegt vor, wenn eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt wird. Es tritt eine steuerliche Wirkung ein, die sonst nicht eintreten würde. Der grenzüberschreitende Bezug ergibt sich durch die Beteiligung von entweder mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens einem Mitgliedstaat und einem oder mehreren Drittstaaten.

    Für die Beurteilung, ob eine Steuergestaltung vorliegt, sind nur solche Sachverhalte zu berücksichtigen, die nach dem 24. Juni 2018 verwirklicht worden sind.

    Sind alle grenzüberschreitenden Handlungen meldepflichtig?

    Nein, für das Vorliegen einer Meldepflicht muss eines der folgenden Kennzeichen, ein sog. Hallmark vorliegen:

    General Marks

    • Vereinbarung einer qualifizierten Vertraulichkeitsklausel zwischen den Beteiligten
    • Vereinbarung einer Vergütung, die abhängig von Entstehung und Höhe des steuerlichen Vorteils ist
    • Standardisierte Dokumentation oder Struktur für eine Vielzahl von Fällen
    • Erwerb eines verlustbringenden Unternehmens zum eigenen steuerlichen Vorteil
    • Umwandlung von Einkünften in nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen
    • Zirkuläre Vermögensverschiebungen
    • Nullsatzjurisdiktion bei Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen
    • Steuerbefreite Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen

    Wird eines der vorgenannten Merkmale erfüllt, besteht eine Meldepflicht, wenn der steuerliche Vorteil ein Hauptvorteil ist (sog. Main-Benefit-Test).

    Specific Marks

    • Ansässigkeit des Zahlungsempfängers in nicht kooperativen Ländern
    • Mehrfache Inanspruchnahme von Steuervorteilen
    • Unterschiedliche Bewertung eines Vermögensgegenstandes (Differenz von mehr als 10%)
    • Aushöhlen der Mitteilungspflicht nach dem gemeinsamen Meldestandard CRS (insb. Finanzinstitute)
    • Verschleierung der Identität durch intransparente Ketten, bei denen die Identität wirtschaftlich Berechtigter verschleiert wird.
    • Verrechnungspreisgestaltungen (Safe-Harbour-Regelungen, schwer zu bewertende immaterielle Vermögensgegenstände, Funktionsverlagerungen mit erheblichen Auswirkungen)

    Besonderheiten bei Dauersachverhalten

    Vor dem 25. Juni 2018 verwirklichte und nicht mitteilungspflichtige Dauersachverhalte (z.B. Lizenz- und Darlehensverträge) führen daher nur zu einer Steuergestaltung, wenn nach dem 24. Juni 2018 wesentliche Änderungen eingetreten sind, die isoliert betrachtet als Steuergestaltung anzusehen sind, da sie insb. eines der obenstehenden Kennzeichen erfüllen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, was ggf. als wesentliche Änderung zu werten ist.

    Besonderheiten bei Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen

    Außerhalb der Einflusssphäre der Beteiligten stehende Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (z.B. Gesetzesänderungen, Abschluss eines DBA) infolge derer eine Gestaltung erst nachträglich eines der Kennzeichen verwirklicht, führen grundsätzlich nicht zum (erneuten) Vorliegen einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung.

    Welche Fristen gelten für die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen?

    Aktuelle und zukünftige Steuergestaltungen mit Umsetzungsbeginn oder Bereitstellung ab dem 1. Juli 2020 unterliegen einer Meldefrist von 30 Tagen.

    Rückwirkende Steuergestaltungen mit Umsetzungsbeginn bzw. Bereitstellung zwischen dem 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 sind gesammelt bis 31. August 2020 zu melden.

    Wie erfolgt die Meldung?

    Die Meldung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Die Übermittlung der Daten kann dann in Form einer Einzel- oder Sammeldatenübermittlung durchgeführt werden.

    Bin ich immer zur Meldung in Deutschland verpflichtet?

    Nein, eine Meldung in Deutschland ist nur bei Inlandsbezug erforderlich. Dafür ist maßgeblich, ob der Intermediär oder der Nutzer einen Inlandsbezug aufweisen.

    Bei Ansässigkeit der Beteiligten in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist eine Mitteilung nach dortigem Recht zu prüfen.

    Was passiert, wenn ich einer Meldepflicht nicht nachkomme?

    Wird eine Meldung nicht fristgerecht oder unvollständig vorgenommen, drohen Geldbußen. Die Höhe der Geldbuße ist abhängig vom Mitgliedsstaat. In Deutschland können bis zu 25.000 € pro unterlassener / unvollständiger Meldung festgesetzt werden.

    Wer muss die Meldung vornehmen?

    Im Grundsatz muss die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch den Intermediär – also z.B. den Steuerberater oder Rechtsanwalt, der die Gestaltung beraten hat – erfolgen. Ist kein Intermediär an der Steuergestaltung beteiligt oder entbindet der Steuerpflichtige den Intermediär nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht, muss der Steuerpflichtige selbst eine Meldung vornehmen.

    Wir unterstützen Sie

    Sie haben Fragen zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen oder möchten einen Meldung vornehmen?

    Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Dr. Dennis J. Hartmann,
    ° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Internationales Steuerrecht ° Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Hannover und Eichstätt-Ingolstadt (Diplom)
    • 2011 Bestellung als Steuerberater, 2013 als Wirtschaftsprüfer
    • Tätigkeiten bei Hannover Rück, Linklaters und PwC
    • Seit 2018 geschäftsführender Gesellschafter
    Schwerpunkte
    • Gestaltende Steuerberatung
    • Umstrukturierungen
    • Steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
    • Due Diligence
    • Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise
    • Sanierung und Restrukturierung
    • Jahresabschlussprüfung
    • Sonderprüfungen
    Carina Schmidt,
    ° Betriebswirtin (B.A.) ° Steuerassistentin
    Laufbahn
    • Ausbildung zur Steuerfachangestellten
    • Studium an der FHDW Hannover mit dem Schwerpunkt Steuer- und Revisionswesen
    • Seit 2013 bei Gehrke Econ
    Schwerpunkte
    • Steuerliches Projektgeschäft
    • Umstrukturierungen / Umwandlungen von Unternehmen
    • Internationales Steuerrecht

    Aktuelle Informationen zur befristeten Steuersenkung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 für die Nahrungsmittelbranche mit Michael de Beer ° Steuerberater ° Prokurist ° Gehrke Econ

    https://youtu.be/fMZbdVaXImw








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