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Eckpunkte zur sog. „Novemberhilfe“ des Bundes

Stand: 6. November 2020 (lt. Bundesfinanzministerium)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen (inklusive gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen), die von temporären Schließungen gleich Einstellung des Geschäftsbetriebs aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 betroffen sind. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Eckpunkte zur sog. „Novemberhilfe“ des Bundes

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Peter Krone,
° Diplom-Kaufmann ° Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater CINA® (Certificate in International Accounting)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre
  • Langjährige Erfahrung als Senior Accountant Bilanzierung und Steuern im Bereich Handel (Retail/Wholesale)
  • Seit 2014 bei Gehrke Econ als Teamleiter tätig
Schwerpunkte
  • Konzernrechnungslegung / Jahresabschlusserstellung und -prüfung mittelständischer Unternehmen
  • Internationale Rechnungslegung nach IFRS
  • Ermittlung Zahlungsunfähigkeit / Überschuldungsstatus / Fortführungsprognose
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6








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