Drohende Liquiditätslücke – Lars Krümmel und Thorsten Hunsalzer
Drohende Liquiditätslücke
Ermittlung, Beseitigung und Haftungsrisiken
Herausfordernde Zeiten – die Insolvenzantragszahlen steigen stetig an und haben im September 2023 erstmals wieder die Vor-Corona-Zahlen erreicht (Pressemitteilung Destatis Nr. 472 vom 12.12.2023). Die Nachwirkungen der Corona-Krise, die hohen Energiepreise, die Inflation und der Transformationsdruck sowie viele weitere sich negativ auswirkende Faktoren lassen den Schluss zu, dass sich die Liquiditätssituation vieler deutscher Unternehmen weiter verschlechtern wird.
Lars Krümmel und Thorsten Hunsalzer informieren passend dazu in der aktuellen Ausgabe 12/2023, der NWB Sanieren und Restrukturieren, wie eine Liquiditätslücke ermittelt und beseitigt wird und welche Geschäftsführerpflichten und -haftungsrisiken in einer Krise bestehen. Eine Anleitung zum sicheren Navigieren in der Krise!
Vielen Dank an Ruth Sterzinger und die NWB Verlag GmbH & Co. KG für die Möglichkeit der Veröffentlichung.
Auszug (Drohende Liquiditätslücke – Ermittlung, Beseitigung und Haftungsrisiken):
Die deutsche Wirtschaft steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die COVID-19-Pandemie wirkt noch nach und die zur Bewältigung der Corona-Krise in Anspruch genommenen KFW-Kredite müssen nach Auslauf der tilgungsfreien Zeit zurückgeführt werden. Daneben haben Unternehmen mit hohen Energiepreisen, der Inflation, der Verknappung von Krediten, der Zinserhöhung, der Bürokratie, dem Fachkräftemangel, dem Transformationsdruck, Sonderaufwendungen für Klimamaßnahmen sowie vielen weiteren sich negativ auswirkenden Faktoren zu kämpfen. Unternehmen ist daher angeraten, die eigene wirtschaftliche Überlebensfähigkeit zu überprüfen. Spätestens seit Inkrafttreten des § 1 StaRUG sind Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem einzuführen. Dieses kann gleichfalls zu einer möglichst optimalen Unternehmenssteuerung auch außerhalb der Krise eingesetzt werden.
Kernaussagen
- Der ohnehin bestehende Transformationsdruck in vielen Märkten (z. B. durch die Elektromobilität in der Automobilherstellung, neue Mobilitätskonzepte, verändertes Einkaufverhalten im Retail-Bereich) hat die wirtschaftliche Situation der Marktteilnehmer noch erheblich verschärft und führt dazu, dass die Beobachtung der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung mit einem noch stärkeren Fokus erfolgen muss.
- Spätestens mit dem Inkrafttreten des § 1 StaRUG zum 1.1.2021 ist jedes Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform verpflichtet, ein Krisenfrüherkennungssystem einzurichten und zu führen. Dies dient unter anderem auch der regelmäßigen Prüfung der Zahlungsfähigkeit bzw. Ermittlung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und gibt der Geschäftsführung frühzeitig die Möglichkeit, bei Notwendigkeit adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten und sich haftungsfrei durch eine fortgeschrittene Krisenphase zu bewegen.
- Wer ein auf sein Unternehmen maßgeschneidertes Krisenfrüherkennungssystem einrichtet, kann dieses auch außerhalb der Krise zur Unternehmenssteuerung einsetzen (Best Practice).
- Eine sich abzeichnende Liquiditätslücke kann schon mit einer einfachen Methode ermittelt werden.
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