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Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Stand 29. Juni 2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Das Corona-Steuerhilfegesetz I wurde nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Mai 2020 nicht mal einen Monat später am 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet. Während also das Corona-Steuerhilfegesetz I schon Gültigkeit hat, muss der Bundesrat dem geplanten Corona-Steuerhilfegesetz II in der heutigen Sondersitzung am Nachmittag noch zustimmen, sofern es der Bundestag wie geplant heute Vormittag in 2./3. Lesung verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen








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