Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stand 29. Juni 2020
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das Corona-Steuerhilfegesetz I wurde nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Mai 2020 nicht mal einen Monat später am 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet. Während also das Corona-Steuerhilfegesetz I schon Gültigkeit hat, muss der Bundesrat dem geplanten Corona-Steuerhilfegesetz II in der heutigen Sondersitzung am Nachmittag noch zustimmen, sofern es der Bundestag wie geplant heute Vormittag in 2./3. Lesung verabschiedet.
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