Stand 21. Juni 2021
Update ° Kurzarbeitergeld ° Fristverlängerung
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Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Stand 17. Juni 2021
Corona-Steuerhilfegesetz III – BMF v. 3. Juni 2021
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Stand 11. März 2021
Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %.
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Stand 4. Februar 2021
Der verlängerte 2. Shutdown trifft Unternehmen insbesondere im Gastronomie und Gaststätten- sowie Einzelhandelbereich hart. Die Beantragung und die Auszahlung der zur Abmilderung vorgesehenen Wirtschaftshilfen verzögern sich hingegen. Der Bundestag hat daher am 28.01.2021 die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 beschlossen.
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Weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Stand 28. Januar 2021
…Zur Unterstützung und Erhaltung der Substanz der wirtschaftlichen Tätigkeiten in Deutschland wurde die Überbrückungshilfe III gemäß Vereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Januar 2021 erweitert und aufgestockt.
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Überblick über die Überbrückungshilfe III
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Pacta sunt servanda oder Störung der Geschäftsgrundlage?
Stand 26. Januar 2021
…Der Grundsatz pacta sunt servanda (lat.: Verträge sind einzuhalten) geht schon auf das römische Recht zurück und bedeutet, dass einmal geschlossene Verträge auch erfüllt werden müssen. Er bedeutet, dass Verträge grundsätzlich auch dann einzuhalten sind, wenn sie für eine Partei aufgrund nach dem Vertragsabschluss eingetretener Umstände nachteilig geworden sind. Der Grundsatz gilt als einer der wichtigsten Grundsätze im Privatrecht und ist u.a. in § 241 Abs. 1 BGB verankert.
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Möglichkeiten zur Reduzierung der Miete für Gewerberäume während der Corona-Pandemie
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..Mit dem COVInsAG-Ergänzungsgesetz vom 25.09.2020 hatte der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht nur teilweise weiter ausgesetzt. So galt ab dem 01.10.2020 wieder die Antragspflicht bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit. Für den Insolvenzgrund der Überschuldung wurde die Aussetzung bis zum 31.12.2020 verlängert.
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Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.01.2021
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Stand 17. Dezember 2020
..Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Solo-Selbständige, verbesserte Überbrückungshilfe III sowie Aufstockung der Überbrückungshilfe für Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe in Niedersachsen
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Dezemberhilfe Covid19 Mandanteninformation
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