Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Stand 17. Juni 2021
Corona-Steuerhilfegesetz III – BMF v. 3. Juni 2021
Bleiben Sie gesund!
Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Stand 17. Juni 2021
Corona-Steuerhilfegesetz III – BMF v. 3. Juni 2021
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Wir haben einen weiteren Artikel zum Thema Kurzarbeitergeld in den SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Folgend berichten wir in den SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht über das Thema „Pflicht zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems durch das StaRUG“.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflicht zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems durch das StaRUG
Stand 11. März 2021
Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Stand 15. Februar 2021
Bereits Ende 2019 hatten wir Sie über die gesetzlichen Änderungen im Bereich der „Gutscheine an Mitarbeiter“ und die Einschränkung der Lohnsteuerfreiheit informiert. Mit unserem heutigen Update möchten wir Sie über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden halten und um sorgfältige Prüfung sog. Open-Loop Karten (solche, die bei sehr vielen Stellen eingelöst werden können) bitten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Aktuelle Entwicklungen zur Gewährung von Gutscheinen an Mitarbeiter
Fact Sheet 2019:
GEH-Fact-Sheet-JStG-Gutscheine_2019
Stand 12. Februar 2021
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden kurzfristig auch eine Vielzahl von Änderungen im Gemeinnützigkeits- und
Spendenrecht verabschiedet. Im Folgenden haben wir die Neuerungen für Sie zusammengefasst:
Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Jahressteuergesetz 2020
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Stand 4. Februar 2021
Der verlängerte 2. Shutdown trifft Unternehmen insbesondere im Gastronomie und Gaststätten- sowie Einzelhandelbereich hart. Die Beantragung und die Auszahlung der zur Abmilderung vorgesehenen Wirtschaftshilfen verzögern sich hingegen. Der Bundestag hat daher am 28.01.2021 die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Stand 28. Januar 2021
…Zur Unterstützung und Erhaltung der Substanz der wirtschaftlichen Tätigkeiten in Deutschland wurde die Überbrückungshilfe III gemäß Vereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Januar 2021 erweitert und aufgestockt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Überblick über die Überbrückungshilfe III
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