Stand 21. Dezember 2021
Fristverlängerung Kurzarbeitergeld_31.03.2022
Bleiben Sie gesund!
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Verfahren auf elektronische Verfahren umgestellt. Arbeiten Sie mit uns effizient und digital bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zusammen. Schluss mit dem Papierkram – kein kopieren, kein suchen, kein Gang zur Post.
Mehr erfahren: Fact Sheet_Einkommensteuer digital
Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Stand 17. Juni 2021
Corona-Steuerhilfegesetz III – BMF v. 3. Juni 2021
Bleiben Sie gesund!
Wir haben einen weiteren Artikel zum Thema Kurzarbeitergeld in den SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Folgend berichten wir in den SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht über das Thema „Pflicht zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems durch das StaRUG“.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflicht zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems durch das StaRUG