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Corona Sonderzahlung
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an Mitarbeiter*innen

Stand: 22. Juli 2020

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Für die bisher in dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 geregelte Steuerfreiheit wurde nunmehr im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage mit § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona Sonderzahlung

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