Corona Sonderzahlung
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an Mitarbeiter*innen
Stand: 22. Juli 2020
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Für die bisher in dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 geregelte Steuerfreiheit wurde nunmehr im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage mit § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bleiben Sie gesund!