Steuerhilfegesetz
Stand 5. Juni 2020
Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze
Die Bundesregierung hat am 6. Mai den Kabinettsbeschluss für ein Corona-Steuerhilfegesetz gefasst. Danach ist die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19 % auf 7 % vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nunmehr kurzfristig umgesetzt werden. Der reduzierte Umsatzsteuersatz soll in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 Anwendung finden. Entsprechend der bisherigen Regelungen beim „Außer- Haus-Verkauf“ unterliegen die abgegebenen Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) dagegen weiterhin dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.
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Steuerhilfegesetz – Stand 5. Juni 2020
Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze – Stand 12. Mai 2020
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