Steuerliche Liquiditätshilfen
Stand 3. April 2020
Um die Unternehmen in der Coronakrise dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, haben Bund und Länder umfangreiche steuerliche Hilfen beschlossen. Die unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen können eine Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftschafteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer erzielen. Auch eine Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen ist möglich. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu am 19.3.2020 folgende Vorgaben zur Stundung von Steuern zur Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise veröffentlicht. Seit dem 23.03.2020 ermöglichen viele Bundesländer auch die Erstattung der bereits geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020
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