Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Stand 18. Mai 2020
Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse können den Arbeitgeber dazu veranlassen, die
Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend zu verringern. Erfolgt die Arbeitszeitverkürzung vorübergehend
und ist der Arbeitgeber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung hierzu
ermächtigt, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und zahlt für die Zeit des Arbeitsausfalls
Kurzarbeitergeld.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld–Stand 14. April 2020
Änderung Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – Stand 18. Mai 2020
Bleiben Sie gesund!