KfW-Kredite
Stand 7. Mai 2020
Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Krise werden umfangreiche KfW-Darlehensmittel zur Verfügung gestellt. Die Beantragung dieser
KfW-Darlehen erfolgt über das sogenannte „Hausbankprinzip“. Neben dem bereits bewährten KfWUnternehmerkredit
steht seit dem 15. April 2020 auch der sogenannte KfW-Schnellkredits zur Verfügung.
Dieser soll aufgrund der 100 %-igen Haftungsübernahme durch die KfW mit geringerem
Verwaltungsaufwand und einer schnelleren Gewährung verbunden sein.
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