Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften
Stand 5. Mai 2020
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen hat das BMF im Verwaltungswege mit Schreiben vom 9. April 2020 folgende Vereinfachungen bekannt gemacht. Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen die vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.
Die durch das BMF-Schreiben vorgesehenen steuerlichen Vereinfachungen stehen z.B. im Bereich der Verlustverrechnung sowie der Mittelverwendung im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen und z.B. im Bereich der Zweckerfüllung nicht im Einklang mit dem Stiftungsrecht. Wir empfehlen Ihnen daher im Vorfeld eine Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt, ggf. in Gestalt einer verbindlichen Auskunft sowie mit der Stiftungsaufsicht, vorzunehmen.
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