Unsere Zahl des Monats Ausgabe 66
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Mitarbeiterrabatte in der Bäckerei: Bis zu 1.080 € steuerfrei
In Ihrer Bäckerei oder Konditorei können Sie Ihren Mitarbeitenden ganz unkompliziert steuerbegünstigte Vorteile gewähren – bis zu 1.080 € pro Jahr. Gerade in einer Branche, in der Fachkräfte rar und die Bindung an den Betrieb entscheidend ist, lohnt sich ein genauer Blick auf den sogenannten Rabattfreibetrag. Er eröffnet Ihnen einen praxisnahen Gestaltungsspielraum, der ohne großen administrativen Aufwand umgesetzt werden kann.
Hinter der Zahl steckt eine Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, eigene Produkte vergünstigt an die eigenen Mitarbeitenden abzugeben – und zwar bis zu einem Betrag von 1.080 € pro Jahr vollständig steuerfrei. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich in § 2 LStDV sowie in § 8 Abs. 3 und § 40 EStG. Eine Besonderheit dieser Regelung liegt darin, dass bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der übliche Verkaufspreis zunächst pauschal um 4 % gemindert wird, bevor der eigentliche Vergleich mit dem Mitarbeiterpreis erfolgt.
Wie sich das in der Praxis einer Bäckerei darstellt, zeigt ein einfaches Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält regelmäßig Backwaren zum vergünstigten Preis. Der übliche Verkaufspreis eines Brotes beträgt 5,00 €. Nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % verbleibt ein anzusetzender Wert von 4,80 €. Bezahlt der Mitarbeiter hierfür 2,50 €, so ergibt sich ein steuerlich relevanter Vorteil von 2,30 € pro Brot. Summieren sich diese Vorteile im Laufe des Jahres beispielsweise auf 1.000 €, so bleibt dieser Betrag vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei – schließlich liegt er noch unter dem Freibetrag von 1.080 €. Erst ein darüber hinausgehender Betrag wäre steuerpflichtig zu behandeln.
Allerdings ist zu beachten, dass der Rabattfreibetrag nicht in allen Konstellationen greift. Keine Anwendung findet er insbesondere dann, wenn Waren verbilligt überlassen werden, die der Arbeitgeber ausschließlich oder überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt – ein klassisches Beispiel hierfür ist das Kantinenessen. Ebenso ausgeschlossen ist die Anwendung, wenn die Vergünstigung nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Dritten (z.B. verbundenes Unternehmen) gewährt wird, oder wenn der Rabatt pauschal versteuert wird.
Wird der jährliche Freibetrag von 1.080 € überschritten, ist zu unterscheiden: Da es sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt, wird nicht der gesamte Vorteil steuerpflichtig, sondern lediglich der übersteigende Anteil. Erhält ein Mitarbeiter im Jahr beispielsweise einen geldwerten Vorteil von insgesamt 1.300 €, bleiben 1.080 € steuerfrei, während 220 € als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sind. Auf diesen übersteigenden Teil fallen dann sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge an. In der Praxis lässt sich die Einhaltung der Rabattfreibeträge übrigens komfortabel über sogenannte „Mitarbeitereinkäufe“ im jeweiligen Kassensystem abbilden, sodass die laufende Dokumentation kein Mehraufwand bedeutet.
Für Ihren Betrieb ergibt sich daraus eine ganze Reihe von Vorteilen: Sie können Ihrem Team eine attraktive Zusatzleistung anbieten, die Mitarbeiterbindung steueroptimiert stärken und gleichzeitig von einer Regelung profitieren, die sich gerade im Bäckerei- und Konditoreibereich besonders einfach umsetzen lässt. Hinzu kommt ein willkommener Nebeneffekt: Insbesondere Ihr Verkaufspersonal lernt durch den regelmäßigen Konsum die eigenen Produkte noch besser kennen – ein Pluspunkt, der sich unmittelbar in der Beratungsqualität am Tresen widerspiegelt.
Fazit
Die Kombination aus dem 4%-Bewertungsabschlag und dem Rabattfreibetrag von 1.080 € bietet Ihnen eine einfache und zugleich wirkungsvolle Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Vorteile zu gewähren – praxisnah, rechtssicher und effektiv. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb und beantworten Ihre individuellen Fragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung von Mitarbeitervergünstigungen.
Bei Fragen unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns gerne an.
Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.

Kluge Köpfe hinter den Zahlen
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Oliver
Vogt
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
- Tätigkeit bei Unilever
- Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
- Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
- Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
- Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
- Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
- Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
- Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Stephan
Hachmeyer
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
- Langjährige Tätigkeit bei PwC
- Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
- Seit 2021 Geschäftsführer
- Erstellung, Beratung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
- Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
- Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
- Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
- Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)





