Leistungsspektrum
Um unsere nachhaltige Unternehmensberatung optimal an Ihre Anforderungen auszurichten, analysieren wir zunächst detailliert Ihre Geschäftstätigkeit. Dieses Wissen nutzen wir gezielt, um pragmatische und nachhaltige Lösungen für die Transformation Ihres Unternehmens zu entwickeln. Die weiteren Prozessschritte gestalten wir im Rahmen jedes Beratungsauftrags individuell und passen sie flexibel an die jeweiligen Dienstleistungen an.
Neben unserer fachlichen Expertise steht Nachhaltigkeit im Mittelpunkt unseres Beratungsansatzes. Unser Ziel ist es, nicht nur kurzfristige Potenziale zu heben, sondern vor allem langfristig zur nachhaltigen Entwicklung des Mittelstands beizutragen. So sichern wir den Erfolg Ihres Unternehmens und erschließen langfristige Chancen, die Ihre Geschäftstätigkeit stärken und zukunftsfähig machen.
Eine genaue Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich nachhaltige Unternehmensberatung finden Sie im Folgenden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD / ESRS
Erfolgreiche Unternehmen setzen nicht nur auf das finanzielle Reporting:
ESG-Kennzahlen, wie zum Beispiel der Treibhausgasausstoß oder Kennzahlen zu Arbeitsbedingungen in der eigenen Belegschaft gewinnen immer mehr an Wichtigkeit. Gehrke Econ hilft Ihnen bei der strukturierten Umsetzung ihres nichtfinanziellen Reportings durch den Ansatz der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Hierbei führen wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Ihnen durch, um die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zusammen mit Ihnen zu eruieren. Wir bieten Ihnen hierzu auch umfassende Dokumentations- und Bewertungstools an, damit Ihre Berichterstattung transparent und einfach nachvollziehbar ist und keine offenen Fragen bleiben. Mehr Infos finden sie hier.
Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD / VSME
Selbst wenn Sie nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, kann es sinnvoll sein, ESG-Kennzahlen zu veröffentlichen. Dies ist insbesondere zutreffend, wenn Sie schon Abfragen von Banken, Lieferanten oder Kunden erhalten haben. Hierzu eignen sich die Voluntary Small Medium Enterprise (VSME) Standards. Da diese Standards in Ihrer Komplexität deutlich reduziert sind, stellen sie eine hervorragende Alternative für nicht berichtspflichtige Unternehmen dar, ohne an Wirkungskraft zu verlieren.
CO2-Bilanzierung
Unternehmens-CO2-Emissionen haben sich zu einer der wichtigsten nichtfinanziellen Kennzahlen der letzten Jahre entwickeln. Anhand des CO2-Ausstoßes werden Unternehmen miteinander verglichen, bewertet und auf ihre Risiken eingeschätzt. Selbst wenn Sie Ihren CO2-Ausstoß nicht veröffentlichen müssen, ist es sinnvoll, Ihre Auswirkungen auf den Klimawandel zu verstehen und einschätzen zu können. Denn daraus ergeben sich wertvolle Informationen für Ihre Lieferkette, Ihre Finanzierungspartner und sonstige Dienstleister. Gehrke Econ kann Sie hierbei sowohl bei der Ermittlung des Corporate Carbon Footprints, als auch des Product Carbon Footprints (für produzierende Unternehmen) unterstützen.
Klimarisikoanalysen
Lieferausfälle aufgrund von Überschwemmungen, Dürren oder sonstigen Extremwetterereignissen zeigen schon heute, dass auch das Geschäft deutscher Unternehmen zunehmend durch die Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund rücken Klimarisikoanalysen zunehmend in den Fokus.
Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse unterstützen wir Sie dabei die Klimagefahren zu identifizieren, die ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen können und zudem besonders vulnerable Standorte, Ressourcen oder Anlagen zu ermitteln. Anhand dieser Ergebnisse entwickeln wir Anpassungsmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen bestmöglich auf mögliche Risiken vorbereitet zu sein und Kosten zu minimieren.
In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zeigt sich darüber hinaus, dass von der Identifikation der Klimarisiken nicht nur die eigene Wertschöpfung profitiert. Insbesondere Banken und Versicherungen preisen zunehmend Klima- und Umweltrisiken in ihre Konditionen ein. Bereiten Sie sich schon heute auf diese Anforderungen vor und profitieren sie von günstigeren Zins- und Versicherungskonditionen.
EU-Taxonomie
Wie kann man Nachhaltigkeit messen? Die EU-Taxonomie schaut darauf, wie viel Geld Sie mit nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verdienen und wie viel davon nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließt. Dies geschieht unter Betrachtung der drei Kennzahlen Umsatz, Betriebskosten und Investitionskosten. Wir helfen Ihnen, Ihre fähigen Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, diese den jeweiligen KPIs zuzuordnen und auf Konformität zu überprüfen. Dabei verfolgen wir einen systematischen Ansatz, der den DNSH-Kriterien und den Mindestschutz beachtet.
Beratung zur Umsetzung & Einhaltung diverser Nachhaltigkeitsregulatorik
Die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit nehmen immer weiter zu und stellen insbesondere mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen. Für ein marktorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsregulierung von zentraler Bedeutung. Wir begleiten Sie im Urwald der Regulatorik, behalten für Sie den Überblick und unterstützen Sie dabei alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen zu erfüllen.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EUDR-Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu eine entwaldungsfreie Lieferkette sicherzustellen und einschlägige Verordnungen in den Erzeugerländern einzuhalten. Sofern ihr Unternehmen Produkte im Portfolio hat, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz enthalten oder sie diese Warengruppen in den Verkehr bringen, sind sie zur Erfüllung der EUDR verpflichtet. Die Anforderungen der EUDR werden jedoch an die Größe ihres Unternehmens angepasst. Als KMU müssen lediglich Daten zu Lieferanten und Kunden erhoben werden, während größere Unternehmen umfangreiche Informationen erheben, eine Risikobewertung durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen müssen. In Zusammenarbeit mit Ihnen identifizieren wir die konkreten Pflichten, die ihr Unternehmen im Zuge der EUDR erfüllen muss und begleiten die Umsetzung.
Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Die PPWR-Verordnung ist im Februar 2025 in Kraft getreten und zielt darauf ab die Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu reduzieren. Dazu werden stufenweise die erforderlichen Recyclingquoten von Verpackungen erhöht und zudem sukzessive weitere Vorgaben eingeführt. Darüber hinaus muss eine technische Dokumentation und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt sowie eine EU-Konformitätserklärung für jede Verpackungsart ausgestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und stärken Ihnen dadurch den Rücken in Ihren täglichen Geschäftsabläufen.
Ökodesign Verordnung
Die neue Ökodesign-Verordnung umfasst nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Umlauf gebracht werden. Betroffene Unternehmen sind dazu verpflichtet das Design ihrer Produkte anzupassen, die Ressourceneffizienz zu erhöhen sowie den Anteil enthaltener Chemikalien zu reduzieren. Auf diese Weise soll die Kreislauffähigkeit von Produkten sowie deren Lebensdauer erhöht werden. Zusätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet einen digitalen Produktpass einzuführen und ihre Produkte mit einem Ökodesign-Label zu kennzeichnen. Auch Ihr Unternehmen kann von der Ökodesign-Verordnung betroffen sein, obwohl Sie kein Produkthersteller sind, sondern diese nur vertreiben. Wir begleiten Sie in den verschiedenen Schritten der Anforderungsumsetzung, von der Betroffenheitsanalyse bis zur Erstellung des digitalen Produktpasses.
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Die EU strebt an, durch den CBAM die Emissionen aus Importgütern zu verringern und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Nach der Verordnung sind Importeure von Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl dazu verpflichtet eine Registrierung im CBAM-Register vorzunehmen, einen Quartalsbericht über die Anzahl und Art importierter Waren sowie weiterer Informationen zu erstellen und eine Dokumentation der Emissionen vorzulegen. Mit unserem systematischen Beratungsansatz sowie der gesammelten Expertise können wir Sie ganzheitlich im Rahmen der Berichterstellung sowie der Ermittlung der Emissionen unterstützen und begleiten Sie gerne bei der Registrierung im CBAM-Register.
Green Claims & Empowering Consumers for the green transition (EmpCo) Verordnung
Möchten auch Sie die Nachhaltigkeit Ihrer Produkte durch Nachhaltigkeitssiegel oder Umweltaussagen unterstreichen? Dann können wir Sie dabei unterstützen die Produktnachhaltigkeit durch anerkannte Siegel sowie gesetzeskonforme Umweltaussagen zu belegen. Sofern Sie bereits Umweltangaben machen oder -kennzeichnungen ausweisen, müssen Sie sicherstellen, dass diese den Anforderungen der EmpCo sowie der Green Claims Verordnung entsprechen. Diese Verordnungen dienen dazu irreführende Umweltaussagen zu verhindern und geben klare Vorgaben in Bezug auf Umweltaussagen sowie die Kennzeichnung von Produkten vor. Wir unterstützen Sie dabei Ihre bestehenden Aussagen und Siegel zu überprüfen, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu verifizieren und führen regelmäßige Audits sowie unabhängige Zertifizierungen für Ihr Unternehmen durch.
Wir behalten auch alle zukünftigen regulatorischen Entwicklungen für Sie im Blick, um Ihnen in den alltäglichen Geschäftsabläufen bestmöglich zur Seite zu stehen und eine gesetzeskonforme Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie von den verschiedenen Regularien betroffen sind, kommen Sie jederzeit auf uns zu und wir unterstützen Sie bei der Betroffenheitsanalyse sowie möglichen weiteren Schritten.
