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Ihr persönlicher Mehrwert

Gehrke Econ ist einerseits ein junges Unternehmen, das andererseits über jahrzehntelange Erfahrung verfügt. Entstanden ist es Anfang 2010 durch den Zusammenschluss der beiden seit fast 60 Jahren etablierten Unternehmen Gehrke und Econ.

Das Team von Gehrke Econ schafft Klarheit und Verlässlichkeit in Krisensituationen und stellt durch das aktive Begleiten der Umsetzung und der Berichterstattung das Vertrauen in die Fortschritte der Sanierung wieder her.

Wir unterstützen Sie frühzeitig und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Schnellcheck

 

Neben der ganzheitlichen Betrachtung des Status, kann der Fokus auch auf einzelne Bausteine gelegt werden.

Ziel: Darstellung des Status quo sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen und Ertrags- und Liquiditätspotenzialen

Fortführungs-/ Fortbestehensprognosen

1. Sicherung der Liquidität / Zahlungsfähigkeit

  • Prüfung der Stichtagsliquidität (Liquidität 1. Grades)
  • Sofern sinnvoll, 13- Wochen Liquiditätsplanung
  • Ableitung von finanzwirtschaftlichen ad-hoc-Maßnahmen zur Schließung einer möglichen kurzfristigen Liquiditätslücke

2. Erstellung Fortführungs-/ Fortbestehensprognose (IDW S 11)

  • Grobe betriebswirtschaftliche Bestandsanalyse (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich)
  • Feststellung des Krisenstadiums
  • Ableitung des Soll-Zustandes (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich)
  • Definition von qualitativen / quantitativen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Aufbau einer integrierten Finanzplanung (Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung)
  • Würdigung der Fortführung gemäß § 252 Abs.1 (2) HGB und des Fortbestehens gemäß § 19 Abs.2 S. 1 InsO

3. Umsetzungsphase

  • In Abhängigkeit der Unternehmensgröße – Einrichtung eines Lenkungskreis
  • Einrichtung eines externen Berichtswesens an die externen (internen) Stakeholder
  • Nachhalten der jeweiligen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen
  • Dokumentation des Maßnahmenfortschrittes
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Effekte aus den Restrukturierungsmaßnahmen

 

Ziel: positive Fortführungs-/Fortbestehensprognose

Kurzfristige Liquiditätsplanung

Ableitung von ad-hoc-Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen

Ziel: Implementierung eines Steuerungsinstruments für die kurzfristige Liquidität (13 Kalenderwochen) / Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit

Prüfung Zahlungsfähigkeit (IDW S11)

 

Ableitung von ad-hoc-Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen und Prüfung von möglichen haftungs- und insolvenz-rechtlichen Tatbeständen

 

Ziel: Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit für anstehende Sanierungsschritte

Independent Business Review (IBR)

1. Erstellung Independent Business Review (IBR)

  • Analyse des Ist-Zustandes (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich) durch Workshops
  • Definition des Soll-Zustandes (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich) durch Workshops
  • Erarbeitung zukünftige Ausrichtung des Unternehmens – Geschäftsmodell
  • Definition von qualitativen / quantitativen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Aufbau einer integrierten Finanzplanung (Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung)
  • Alternativ, sofern im Unternehmen vorhanden:
    • Validierung (Vollständigkeit, Richtigkeit, Plausibilität) der erstellten Bestandsanalyse sowie der vorliegenden integrierten Finanzplanung (Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung)

2. Umsetzungsphase

  • In Abhängigkeit der Unternehmensgröße – Einrichtung eines Lenkungskreis
  • Einrichtung eines externen Berichtswesens an die externen (internen) Stakeholder
  • Nachhalten der jeweiligen Umsetzung der definierten Maßnahmen
  • Dokumentation des Maßnahmenfortschrittes
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Effekte aus den definierten Maßnahmen

 

Ziel: Gesamtwürdigung der Risikotragfähigkeit des Geschäftsmodells

Restrukturierungskonzepte (IDW S6)

 

1. Sicherung der Liquidität / Zahlungsfähigkeit

  • Prüfung der Stichtagsliquidität (Liquidität 1. Grades)
  • Sofern sinnvoll, 13- Wochen Liquiditätsplanung
  • Ableitung von finanzwirtschaftlichen ad-hoc-Maßnahmen zur Schließung einer möglichen kurzfristigen Liquiditätslücke

 

2. Erstellung Sanierungsgutachten

  • Analyse des Ist-Zustandes (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich) durch Workshops
  • Feststellung des Krisenstadiums
  • Definition des Soll-Zustandes (markt-strategisch, leistungs- und finanzwirtschaftlich) durch Workshops
  • Erarbeitung eines strategischen Leitbildes / zukünftige Ausrichtung des Unternehmens – Geschäftsmodell
  • Definition von qualitativen / quantitativen Restrukturierungsmaßnahmen
  • Aufbau einer integrierten Finanzplanung (Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung)
  • Aussage zur Sanierungsfähigkeit

 

3. Umsetzungsphase

  • In Abhängigkeit der Unternehmensgröße – Einrichtung eines Lenkungskreis
  • Einrichtung eines externen Berichtswesens an die externen (internen) Stakeholder
  • Nachhalten der jeweiligen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen
  • Dokumentation des Maßnahmenfortschrittes
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Effekte aus den Restrukturierungsmaßnahmen

Umsetzungsbegleitung

Die besondere Situation macht ein schnelles und konsequentes Handeln im Rahmen der Maßnahmenumsetzung erforderlich, bei gleichzeitig notwendiger Empathie zu den beteiligten Personen, um die Motivation Aller aufrecht zu erhalten. Die neu geschaffenen Strukturen und Abläufe sind im Sinne einer Risikofrüherkennung nachhaltig zu verstetigen.

Ziel: Konsequente Begleitung bis zum Erreichen der Veränderungssituation

Sanierungscontrolling

 

Ziel: Sicherstellung der Maßnahmeneffekte und Schaffung von Transparenz im Außenverhältnis

Krisenfrüherkennung nach §1 StaRUG

Ziel: Implementierung eines Risikofrüherkennungssystems (Verpflichtung gemäß § 1 StaRUG) und Schaffung von Transparenz / Informationsquellen

Restrukturierungsverfahren nach StaRUG – Vergleichsrechnungen

Sanierung mit Struktur – das StaRUG als Brücke vor der Insolvenz

Seit Anfang 2021 bietet das StaRUG einen gesetzlichen Rahmen, um Unternehmenskrisen frühzeitig, gerichtlich begleitet und außerinsolvenzlich zu lösen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan mit ausgewählten Gläubigern zu verhandeln und durch das Restrukturierungsgericht bestätigen zu lassen. Damit können finanzielle Altlasten ohne Insolvenzverfahren und ohne öffentliche Bekanntmachung bereinigt werden.

Voraussetzung ist ein realistischer, tragfähiger Sanierungsansatz mit hoher Gläubigerakzeptanz.

Unser Angebot im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG:

  • Restrukturierungsplanung: Entwicklung eines IDW-konformen Sanierungskonzepts mit integrierter Finanzplanung und belastbarer Fortbestehensprognose.
  • Verfahrenssupport: Erstellung und Einreichung der Anzeige beim Restrukturierungsgericht, Begleitung des gesamten gerichtlichen Prozesses.
  • Gläubigerkommunikation: Strukturierung der Gläubigerklassen und Moderation der Abstimmungsverfahren gemäß § 10 ff. StaRUG.
  • Umsetzungscontrolling: Etablierung eines fortlaufenden Reportings zur Planerfüllung, einschließlich Einhaltung gesetzlicher Auflagen, Fristen und Nachweispflichten.

Das StaRUG ist ein anspruchsvolles, aber wirksames Werkzeug zur frühzeitigen Sanierung. Wir begleiten Sie umfassend und praxisnah durch alle Verfahrensphasen.

Vorbereitung Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Für eine erfolgreiche Eigenverwaltung ist eine fundierte Vorbereitung zwingend erforderlich. Dem Antrag auf Eigenverwaltung ist daher zwingend eine Eigenverwaltungsplanung beizufügen, die folgende Punkte, die sich aus folgenden Themenfeldern zusammensetzt, bei deren Erarbeitung wir die Geschäftsführung aktiv unterstützen:

  • Finanzplan für die nächsten sechs Monate
  • Ablaufkonzept für das Insolvenzverfahren
  • Aktueller Stand der Gläubigerverhandlungen
  • Nachweis, dass alle insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllt werden können

Kostenvergleich Eigenverwaltung vs. Regelverfahren

Erarbeitung und Bewertung von Sanierungsszenarien

Sanierungsszenarien im Überblick

Fortführungsprognose (Going-Concern)

Liquiditäts- und Ertragsplanung zur Prüfung, ob das Unternehmen die nächsten 12–24 Monate ohne Insolvenzantrag fortbestehen kann. Grundlage für den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

IDW S11 – Gutachten zu Insolvenzgründen

Objektive Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Liefert eine belastbare Entscheidungsbasis für einen Insolvenzantrag oder alternative Sanierungswege und reduziert Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane.

Sanierungskonzept nach IDW S6

Ganzheitliche Analyse der Krisenursachen, Leitbild des sanierten Unternehmens, Maßnahmenkatalog und integrierte Mehrjahres-Planung. Akzeptierter Qualitätsstandard für Banken, Gerichte und Investoren.

StaRUG-Verfahren

Präventiver Restrukturierungsrahmen außerhalb des Insolvenzverfahrens. Ermöglicht Eingriffe in Finanzverbindlichkeiten mit Gläubigermehrheit und gerichtlicher Vorprüfung – ohne Insolvenzpublizität.

Schutzschirm- / Eigenverwaltungsverfahren (§ 270 b InsO)

Insolvenzrechtlicher Rahmen unter Eigenregie der Geschäftsführung. Vereint Entschuldungsinstrumente des Insolvenzrechts mit hoher Handlungsfreiheit und sichert den laufenden Geschäftsbetrieb.

Unser Ansatz

Für jedes Szenario werden realistische Plan- und Sensitivitätsrechnungen erstellt, Chancen und Risiken analysiert sowie Kosten-Nutzen-Effekte gegenübergestellt. So entsteht ein klarer Entscheidungsrahmen für den wirtschaftlich optimierten Sanierungspfad.

Prozess- und Schwachstellenanalyse

Neben der ganzheitlichen finanzwirtschaftlichen Betrachtung bieten wir Ihnen eine umfassende leistungswirtschaftliche Beratung zur Steigerung der Effektivität und Effizienz Ihrer Wertschöpfungskette. Ziel ist die fundierte Analyse des Status quo sowie die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Hebung von Effizienz- und Effektivitätspotenzialen. Die identifizierten Maßnahmen werden systematisch in Standardisierungen überführt.

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