Unsere Zahl des Monats Ausgabe 48
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025!
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 um 0,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Der Anstieg in Höhe von 3,3 % bedeutet für eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden eine Mehrbelastung für den Betrieb in Höhe von rund 1.050 Euro pro Jahr. Doch bei vielen Betrieben werden nicht nur die Löhne für die Beschäftigten steigen, die gegenwärtig den Mindestlohn erhalten. In zahlreichen Bundesländern, u. a. in Bayern und Baden-Württemberg, werden im Laufe des Jahres 2025 die Tarifverträge kündbar werden, was sicherlich, neben nicht tariflich bedingten Anpassungen, zu weiteren Lohnsteigungen führen könnte.
Haben Sie sich bereits für das kommende Jahr mit der Personalkostenplanung für Ihre Bäckerei auseinandergesetzt? Schließlich ist der Herbst die ideale Zeit, in das kommende Jahr zu blicken. Welche Veränderungen ergeben sich bei den weiteren Kosten? Welche Investitionen und Projekte sollen im nächsten Jahr realisiert werden und wie wirken sich diese auf die Ertragskraft des Betriebes aus?
Diese und viele andere Fragen sollte sich jedes Unternehmen mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Erstellung einer Ertrags- und Finanzplanung stellen, die den Leitfaden für die Entwicklung des Unternehmens im kommenden Jahr darstellt.
Der Ablauf stellt sich bei mittelständischen Bäckereiunternehmen idealerweise so dar, dass die einzelnen Unternehmensbereiche Aussagen zur Entwicklung im Planungszeitraum treffen. So planen beispielsweise die Standorte in Abstimmung mit der Verkaufsleitung die erwarteten Kundenzahlen, Umsätze und den jeweiligen Personaleinsatz. In der Produktion werden ebenfalls Annahmen und Aussagen zur Entwicklung von Personalkosten, Mitarbeiterkapazitäten, Reparaturen und Investitionen getroffen. Diese Bereichs- bzw. Teilpläne werden anschließend zentral zusammengeführt. Das sich hieraus ergebende Gesamtbild wird anschließend um weitere wichtige Annahmen zur Entwicklung des Gesamtunternehmens, wie zum Beispiel der Eröffnung neuer Standorte oder sich verändernder Rahmenbedingungen (z. B. Lohnentwicklung), ergänzt und mit den Erwartungen der Geschäftsleitung abgeglichen. Anschließend ist eine Abstimmung zwischen den Teilplänen und eine Rückkopplung in die Abteilungen notwendig.
Über die Planung können die Ziele in geeigneter Form gegenüber den Mitarbeitenden, den Gesellschaftern und Finanzierungspartnern dargestellt werden. Der Unternehmer und die Abteilungen erhalten zudem die Möglichkeit, sich mithilfe von regelmäßigen Abweichungsanalysen über die Unternehmensentwicklung zu informieren und bei Abweichungen gezielt zu reagieren.
Haben Sie Fragen zum Thema Ertrags- und Finanzplanung oder zum Mindestlohn?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
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