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Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € ab nächstem Jahr geplant!
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Unsere Zahl des Monats Ausgabe 37
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.

 

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Deutschland steht vor wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus verschiedenen Faktoren wie der Corona-Pandemie, dem russischen Überfall auf die Ukraine, der Dekarbonisierung und dem demografischen Wandel ergeben. Gleichzeitig verfolgt das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” (Wachstumschancengesetz) das Ziel, die Wirtschaft zu stärken, ohne dabei zusätzlichen Preisdruck zu erzeugen.

Durch Anpassungen im Steuersystem, wie der Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sollen insbesondere kleine Betriebe, wie z.B. auch Bäckereien, entlastet und die Liquidität von Unternehmen verbessert werden, um Investitionen zu fördern.

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf einen steuerrechtlichen Aspekt, der für Bäckereibetriebe ab 2024 von Bedeutung sein könnte.

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) soll ab dem kommenden Jahr von 800 € auf 1.000 € angehoben werden. Dies bedeutet, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten für GWG bis zu 1.000 € sofort vollständig abgezogen werden können.

Kurz gesagt: GWG sind Vermögensgegenstände, die aufgrund ihres geringen Werts und ihrer selbstständigen Nutzungsfähigkeit steuerlich besonders behandelt werden. Normalerweise müssen Unternehmen ihre erworbenen Vermögensgegenstände aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. GWG bilden hier eine Ausnahme.

Des Weiteren kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens derzeit ein Sammelposten gebildet werden, wenn die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € , aber nicht 1.000 € übersteigen. Hier soll die Anhebung der Betragsgrenze von 1.000 € auf 5.000 € erfolgen und die Auflösungsdauer von 5 Jahre auf 3 Jahre verringert werden.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie über diese steuerlichen Aspekte gut informiert sind. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben oder wissen wollen an welchen Stellen der Betrag 1.000 noch eine Rolle im Wachstumschancengesetz spielt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.

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Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Stephan Hachmeyer,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Partner ° Geschäftsführer
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
  • Langjährige Tätigkeit bei PwC
  • Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
  • Seit 2021 Geschäftsführer
Schwerpunkte
  • Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
  • Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
  • Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)








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