Unsere Zahl des Monats Ausgabe 29
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Das Thema Nachhaltigkeit ist aktuell in aller Munde und wird auf EU Ebene bereits seit mindestens zehn Jahren diskutiert. Bisher standen nur kapitalmarktorientierte Unternehmen im Fokus. Anfang diesen Jahres wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im EU Amtsblatt veröffentlicht. Aber was bedeutet diese Richtlinie für Ihr Unternehmen bzw. für Ihre Backstube?
Wer wird wann und wie von der Richtlinie betroffen sein?
Vom Grundsatz sind große Kapitalgesellschaften betroffen, die die Definition nach § 267 HGB erfüllen und eine Bilanzsumme von mehr als € 20 Mio., einen Nettoumsatz von mehr als € 40 Mio. und eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mehr als 250 Mitarbeiter*innen haben.
Diese Gesellschaften werden ab dem 1. Januar 2025, mit Vergleichszahlen zum Geschäftsjahr 2024, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Dieser beruht dann auf einem Regelwerk der EFRAG mit weit über 160 Angaben und unter Berücksichtigung der EU Taxonomie.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und Banken sind schon heute von den Berichtspflichten betroffen und fordern schon jetzt Informationen aus der Lieferkette. Indirekt werden somit auch Unternehmen betroffen sein, die diese Größenklassen unterschreiten. Da die Richtlinie Auskünfte über die gesamte Lieferkette fordert, können und werden z.B. Kreditinstitute und auch Kunden zukünftig Informationen dazu abfragen.
Wir stellen in letzter Zeit erstmals fest, dass insbesondere Kreditinstitute weitere Informationen zur Nachhaltigkeit von Bäckereien, die nicht direkt in den Anwendungskreis fallen, im Rahmen von Kreditanfragen abfragen. Hier werden dann Themen zu Umwelteinflüssen (Emissionen, Wassereinsatz, etc.), sozialen Einflüssen (Menschenrechte) oder Unternehmensführung (z.B. Arbeitsschutz) abgefragt. Herausfordernd ist dann die Erstellung dieser Informationen, da diese nicht auf Knopfdruck verfügbar sind. Darum sollte Sie sich noch heute mit dem Thema Nachhaltigkeitsmanagement beschäftigen.
Warum sollten Sie sich mit nachhaltigkeitsorientierter Unternehmensführung beschäftigen?
Unter nachhaltiger Unternehmensführung versteht man die Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf ökologische und soziale Unternehmensführung (Governance). Dabei werden die wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens mit den sozialen und ökologischen Zielen verknüpft. Innerhalb der Backstube entsteht ein wesentlicher Teil der operativen Kosten. Insbesondere in den Bereichen Energie, Wasser und Rohstoffen können durch ein gesteigertes Wissen zu Verbrauchsmengen etc. Kostenquellen identifiziert werden. Kosteneinsparungen sind häufig daher das überzeugendste Argument für eine Einführung einer nachhaltigen Unternehmensführung. Zudem ist der Blick der Konsumenten zunehmend auf Produkte mit dem Prädikat „nachhaltig“ ausgerichtet. Weitere Maßnahmen im Bereich Soziales können Verbesserung der Arbeitsbedingungen inklusive des Gesundheitsschutzes oder Chancengleichheit sein, die die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter*innen steigert und auch das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positioniert.
Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.