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Update: Antragstellung für „Novemberhilfe“ des Bundes ab sofort möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in den Informationen vom 9. November und 18. November mitgeteilt, wurde für die vom Lockdown indirekt oder direkt betroffenen Unternehmen als Kompensation die Novemberhilfe entwickelt, die sich insbesondere auf den Umsatz im Vergleichsmonat November 2019 bezieht.

Die Novemberhilfe kann seit dem 25. November2020 beantragt werden.

Die Beantragungsfrist endet am 31. Januar 2021.

 Für weitere Informationen zur Novemberhilfe verweisen wir auf unsere Information vom 9. November 2020.

Wir unterstützen Sie

Sie haben Fragen rund um das Thema „Novemberhilfe“ des Bundes?

Ihre Ansprechpartner bei Gehrke Econ stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihre Gehrke Econ Gruppe








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