Überbrückungshilfe IV
für den Zeitraum Januar bis März 2022
Stand 10. Januar 2022
Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den aktuell laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Die Bundesregierung verlängert daher die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige für den Zeitraum vom 1. Januar bis zunächst zum 31. März 2022 als Überbrückungshilfe IV. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Die Anträge sind wieder über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als sogenannte prüfende Dritte zu beantragen.
Weiterlesen: Überbrückungshilfe VI
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