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Überbrückungshilfe IV
für den Zeitraum Januar bis März 2022

Stand 10. Januar 2022

 

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den aktuell laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Die Bundesregierung verlängert daher die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige für den Zeitraum vom 1. Januar bis zunächst zum 31. März 2022 als Überbrückungshilfe IV. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Die Anträge sind wieder über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als sogenannte prüfende Dritte zu beantragen.

Weiterlesen: Überbrückungshilfe VI

Bleiben Sie gesund!

Peter Krone,
° Diplom-Kaufmann ° Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater CINA® (Certificate in International Accounting)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre
  • Langjährige Erfahrung als Senior Accountant Bilanzierung und Steuern im Bereich Handel (Retail/Wholesale)
  • Seit 2014 bei Gehrke Econ als Teamleiter tätig
Schwerpunkte
  • Konzernrechnungslegung / Jahresabschlusserstellung und -prüfung mittelständischer Unternehmen
  • Internationale Rechnungslegung nach IFRS
  • Ermittlung Zahlungsunfähigkeit / Überschuldungsstatus / Fortführungsprognose
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6








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