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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Stand 6. Juli 2020

Der Bundesrat hat am vergangenen Montag einstimmig das Corona-Konjunkturprogramm genehmigt. Somit ist der Weg für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ als Nachfolgeprogramm für die Ende Mai 2020 ausgelaufene „Soforthilfe“ geebnet. Das Volumen der Überbrückungshilfen liegt bei bis zu 25 Mrd. Euro.

Eine Antragstellung ist in Niedersachsen voraussichtlich ab Mittwoch, den 8. Juli 2020 bei der NBank möglich. Die Antragstellung hat ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zu erfolgen.

Erfahren Sie hier mehr:

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Peter<br/>Krone,
° Diplom-Kaufmann ° Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater CINA® (Certificate in International Accounting)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre
  • Langjährige Erfahrung als Senior Accountant Bilanzierung und Steuern im Bereich Handel (Retail/Wholesale)
  • Seit 2014 bei Gehrke Econ als Teamleiter tätig
Schwerpunkte
  • Konzernrechnungslegung / Jahresabschlusserstellung und -prüfung mittelständischer Unternehmen
  • Internationale Rechnungslegung nach IFRS
  • Ermittlung Zahlungsunfähigkeit / Überschuldungsstatus / Fortführungsprognose
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6








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