Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Stand 6. Juli 2020
Der Bundesrat hat am vergangenen Montag einstimmig das Corona-Konjunkturprogramm genehmigt. Somit ist der Weg für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ als Nachfolgeprogramm für die Ende Mai 2020 ausgelaufene „Soforthilfe“ geebnet. Das Volumen der Überbrückungshilfen liegt bei bis zu 25 Mrd. Euro.
Eine Antragstellung ist in Niedersachsen voraussichtlich ab Mittwoch, den 8. Juli 2020 bei der NBank möglich. Die Antragstellung hat ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zu erfolgen.
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