Menü
Suchen
en So nah.
So gut.
Herunter Scrollen

Teilweise Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Gesetzgeber hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht allein für die Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert. Damit gilt für zahlungsunfähige Unternehmen entweder noch vor dem 30.09.2020 Maßnahmen zur Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit umzusetzen oder ab dem 01.10.2020 einen Insolvenzantrag zu stellen. Da beides Zeit erfordert, gilt es jetzt zu handeln. Auch gesunde Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass illiquide Vertragspartner in ein Insolvenzverfahren geraten.

Gleichzeitig mit der teilweisen Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat das BMVJ am 18.09.2020 einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFog) veröffentlicht. Der Referentenentwurf soll insbesondere die EU-Richtlinien zum präventiven Restrukturierungsrahmen umsetzen. Durch das insgesamt 247 Seiten umfassende Werk sollen aber auch die Insolvenzantragsgründe der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verändert werden.

Lesen Sie hier mehr: Teilweise Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung
Lars Krümmel,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann sowie Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Münster)
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (IFUS-Institut)
  • 2002 – 2004 Prüfungsnahe Beratung bei PricewaterhouseCoopers
  • 2004 – 03.2019 Mittelstandsberatung bei der hahn,consultants gmbh
  • Seit 04.2019 Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
  • Seit 05.2020 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung in Restrukturierungs-/Sanierungsphasen
  • Wachstumsberatung sowie Nachfolgeregelung
  • Unternehmenssteuerung/Controlling
Dr. Dennis J. Hartmann,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Internationales Steuerrecht ° Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Hannover und Eichstätt-Ingolstadt (Diplom)
  • 2011 Bestellung als Steuerberater, 2013 als Wirtschaftsprüfer
  • Tätigkeiten bei Hannover Rück, Linklaters und PwC
  • Seit 2018 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Gestaltende Steuerberatung
  • Umstrukturierungen
  • Steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Due Diligence
  • Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Sonderprüfungen








    E-Mail