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Steuerliche Liquiditätshilfen

Stand 3. April 2020

 

Um die Unternehmen in der Coronakrise dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, haben Bund und Länder umfangreiche steuerliche Hilfen beschlossen. Die unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen können eine Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftschafteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer erzielen. Auch eine Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen ist möglich. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu am 19.3.2020 fol­gende Vor­ga­ben zur Stun­dung von Steu­ern zur Unter­stüt­zung von Unter­neh­men in der Coronakrise ver­öf­f­ent­licht. Seit dem 23.03.2020 ermöglichen viele Bundesländer auch die Erstattung der bereits geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020

Weitere Informationen finden Sie hier:

Steuerliche Liquiditätshilfen

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Jens<br/>Bruns,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Studium mit Schwerpunkt Steuern, Wirtschaftsprüfung und Bankwirtschaftslehre
  • 2004 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2014 geschäftsführender Gesellschafter
  • Lehrbeauftragter Masterstudiengangs „Mittelständische Unternehmensführung MBA“ an der Hochschule Hannover
Schwerpunkte
  • Private und betriebliche Steuerdeklaration
  • Unternehmensnachfolge sowie private Vermögensübertragungen
  • Beratung gemeinnütziger Einrichtungen








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