Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG
Stand 14. April 2020
Um dem Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister gerecht zu werden, wurden für diese
Einrichtungen Erstattungsansprüche durch das Gesetz zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur
Absicherung sozialer Dienstleiter aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 (SodEG) geschaffen. Dies gilt
beispielsweise für Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Versorgungs- und
Rehabilitationseinrichtungen oder beispielsweise Anbieter von Sprachkursen. Ausgenommen sind als
Leistungsträge die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung.
Der Zuschuss ist auf 75 % der bisherigen durchschnittlichen Einnahmen von dem jeweiligen
Leistungsträger begrenzt und ist beim jeweiligen Leistungsträger zu beantragen. Hierbei sind die teilweise
zur Verfügung gestellten Musteranträge zu verwenden. Der Unterstützungszeitraum endet zunächst zum
30.09.2020.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Erstattung für Sozialdienstleister nach dem SodEG
Bleiben Sie gesund!