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Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG

Stand 14. April 2020

Um dem Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister gerecht zu werden, wurden für diese
Einrichtungen Erstattungsansprüche durch das Gesetz zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur
Absicherung sozialer Dienstleiter aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 (SodEG) geschaffen. Dies gilt
beispielsweise für Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Versorgungs- und
Rehabilitationseinrichtungen oder beispielsweise Anbieter von Sprachkursen. Ausgenommen sind als
Leistungsträge die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung.
Der Zuschuss ist auf 75 % der bisherigen durchschnittlichen Einnahmen von dem jeweiligen
Leistungsträger begrenzt und ist beim jeweiligen Leistungsträger zu beantragen. Hierbei sind die teilweise
zur Verfügung gestellten Musteranträge zu verwenden. Der Unterstützungszeitraum endet zunächst zum
30.09.2020.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erstattung für Sozialdienstleister nach dem SodEG

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten<br/>Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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