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Schutzschirmverfahren

Stand 27. März 2020

Die geänderten Regelungen zur Insolvenzantragspflicht befreien den Geschäftsleiter nicht davon, die
Insolvenzreife stetig zu überprüfen. Vielmehr besteht aufgrund der Krisensituation eine gesteigerte
Verpflichtung zur kritischen Hinterfragung der wirtschaftlichen Situation auf den Eintritt und die
Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung. Eine Analyse sollte vor allem anhand
einer Liquiditätsplanung erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Insolvenzplan

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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