Rückkehr zu den alten Umsatzsteuersätzen zum 1. Januar 2021
Stand 11. Dezember 2020
Die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes endet am 31. Dezember 2020, während die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze noch bis zum 30. Juni 2021 fortbesteht
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