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Neuerungen Miete

Stand 27. März 2020

Die Pflicht zur Mietzahlung besteht unverändert fort. Allerdings darf ein Vermieter ein Mietverhältnis (Wohn- und
Geschäftsraummiete) nicht allein deswegen kündigen, weil Mieten aus der Zeit vom 01.04. – 30.06.2020 trotz
Fälligkeit nicht geleistet werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlung aufgrund der Auswirkungen des Corona-
Virus nicht erfolgt. Der Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der Corona-Krise und der Nichtleistung ist
vom Mieter im Streitfall glaubhaft zu machen, so dass eine schriftliche Dokumentation anzuraten ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Neuerungen im Mietrecht durch COVInsAG

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten<br/>Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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