Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
Fristablauf für GmbHs 30. Juni 2022!
Stand 24. Juni 2022
Mit unserem November 2021-Newsletter haben wir Sie über die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister informiert. Bitte beachten Sie, dass durch die Umstellung vom Auffangregister zum Vollregister eine Eintragung in das Transparenzregister erforderlich wird. Für GmbHs (u.a.) läuft die Übergangsfrist am 30. Juni 2022 ab! Daher finden Sie hier noch einmal die notwendigen Informationen und unseren Kontakt.
Mehr erfahren: Mitteilungspflicht-Transparenzregister – Stichtag GmbHs