Menü
Suchen
en So nah.
So gut.
Herunter Scrollen

Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
Fristablauf für GmbHs 30. Juni 2022!

Stand 24. Juni 2022

Mit unserem November 2021-Newsletter haben wir Sie über die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister informiert. Bitte beachten Sie, dass durch die Umstellung vom Auffangregister zum Vollregister eine Eintragung in das Transparenzregister erforderlich wird. Für GmbHs (u.a.) läuft die Übergangsfrist am 30. Juni 2022 ab! Daher finden Sie hier noch einmal die notwendigen Informationen und unseren Kontakt.

Mehr erfahren: Mitteilungspflicht-Transparenzregister – Stichtag GmbHs

 

Dr. jur. Nicolas W. Garstka,
° Rechtsanwalt ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium in Hannover
  • 2001 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei Götz-Werner von Fromberg & Collegen
  • Seit 2016 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Beratung und Vertragsgestaltung)
  • Versicherungsrecht (Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, D&O-Versicherungen)
  • Prozessrecht (Gerichtliche Vertretung von Versicherungsunternehmen, Gesellschafterstreitigkeiten, Steuerberaterhaftung)








    E-Mail