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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Stand 18. Mai 2020

Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse können den Arbeitgeber dazu veranlassen, die
Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend zu verringern. Erfolgt die Arbeitszeitverkürzung vorübergehend
und ist der Arbeitgeber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung hierzu
ermächtigt, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und zahlt für die Zeit des Arbeitsausfalls
Kurzarbeitergeld.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kurzarbeit und KurzarbeitergeldStand 14. April 2020

Änderung Kurzarbeit und KurzarbeitergeldStand 18. Mai 2020

Bleiben Sie gesund!

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