Menü
Suchen
en So nah.
So gut.
Herunter Scrollen

Insolvenzanfechtung

Stand 27. März 2020

Wer Zahlungen von einem kriselnden Unternehmen annimmt, läuft grundsätzlich Gefahr, dass er diese
aufgrund späterer Insolvenzanfechtung an einen Insolvenzverwalter zurückzahlen muss. Die neuen
Regelungen des COVInsAG sehen eine Unanfechtbarkeit vor, wenn keine Insolvenzantragspflicht
bestand, weil die Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus beruht und
Aussichten auf die Beseitigung einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit bestehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Insolvenzanfechtung, Sicherung von Lieferbeziehungen

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten<br/>Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








    E-Mail