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Gutscheine für Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen

Stand 25. Mai 2020

Nach der am 15.05.2020 beschlossenen Gutscheinlösung können für alle Tickets, die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden, bis zum 31.12.2021 befristete Gutscheine ausgestellt werden. Eine Erstattung in Geld erfolgt, wenn der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst wurde. Bei persönlicher Unzumutbarkeit kann der Kunde eine sofortige Erstattung verlangen. Eine solche Unzumutbarkeit kann beispielsweise darin liegen, dass der Ticketkäufer ebenfalls in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

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Gutscheine für Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten<br/>Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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