Gutscheine für Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen
Stand 25. Mai 2020
Nach der am 15.05.2020 beschlossenen Gutscheinlösung können für alle Tickets, die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden, bis zum 31.12.2021 befristete Gutscheine ausgestellt werden. Eine Erstattung in Geld erfolgt, wenn der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst wurde. Bei persönlicher Unzumutbarkeit kann der Kunde eine sofortige Erstattung verlangen. Eine solche Unzumutbarkeit kann beispielsweise darin liegen, dass der Ticketkäufer ebenfalls in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.
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Bleiben Sie gesund!