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8,5 % Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2026
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Unsere Zahl des Monats Ausgabe 61
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.

8,5 % Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2026

Zum 01. Januar 2026 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 13,90 (brutto) pro Stunde. Dies hat das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 mit der sogenannten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und folgt damit einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

Es entspricht einer Erhöhung von rund 8,5 % zum bisherigen Wert und ist damit die zweitstärkste Erhöhung seit seiner Einführung im Jahr 2015. Schätzungsweise 6,6 Mio. Arbeitsverhältnisse sind bundesweit von der Erhöhung betroffen. Das Gastgewerbe weist mit rund 56 % den höchsten Anteil entsprechender Arbeitsverhältnisse auf.

Ebenfalls in der Anpassungsverordnung beschlossen ist eine weitere Erhöhung zum 1. Januar 2027 auf EUR 14,60 (brutto) pro Stunde, und damit um weitere 5 %. Insgesamt steigt der Mindestlohn damit im Zeitraum um fast 14 %.

Seit dem Jahr 2022 ist die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, damit Arbeitnehmer gleichbleibend rund 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen. Diese steigt somit zum 1. Januar 2026 auf 603 EUR pro Monat und zum 1. Januar 2027 auf 633 EUR pro Monat.

Was bedeutet das für Bäckereibetriebe?

Bäckereien zählen traditionell zu den personalintensiven Betrieben des Lebensmittelhandwerks. Durch den meist hohen Anteil von Minijobbern, Teilzeitkräften und ungelernten Tätigkeiten liegt ein erheblicher Teil der Belegschaft im oder nahe am Mindestlohnbereich. Die Erhöhung führt daher unmittelbar zu einem spürbaren Anstieg der Lohnkosten – nicht nur für Mindestlohnempfänger selbst, sondern mittelfristig auch durch Lohnabstands- und Mitzieheffekte bei darüberliegenden Lohngruppen.

Da Personalkosten bereits einen hohen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen, wirkt sich die Anpassung direkt auf die Ertragslage aus. Vor allem filialstarke Betriebe, welche besonders personalintensiv sind, dürften so unter Margendruck geraten. Betriebe mit höherem Automatisierungsgrad, effizienteren Prozessen oder stärkerer Markenposition können die Mehrkosten eher kompensieren. 

Was sollten Sie jetzt tun?  

1. Auswirkungen quantifizieren

Zunächst sollten die konkreten Mehrkosten je Mitarbeitergruppe, Filiale / Kostenstelle ermittelt werden. Eine aktualisierte Personalkostenhochrechnung bis mindestens 2027 schafft Transparenz und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

2. Prozesse und Personaleinsatz überprüfen

  • Optimierung von Dienst- und Schichtplänen
  • Reduktion von Leerlaufzeiten
  • Überprüfung von Öffnungszeiten und Besetzungen
  • Einsatz digitaler Lösungen (z. B. digitale Einsatzplanung, Bestellsysteme, …)

3. Preis- und Sortimentsstrategie hinterfragen

Eine systematisierte, transparente Kalkulation ist unerlässlich für Bäckereien geworden, um margenstarke Sortimente auszubauen und unrentable Artikel zu überdenken sowie Preissetzungsspielräume zu identifizieren.  

Ausblick

Die beschlossene Erhöhung bis 2027 zeigt, dass weitere Kostenanpassungen planbar, aber nicht vermeidbar sind. Erfolgreiche Betriebe werden sich zunehmend durch betriebswirtschaftliche Steuerung, klare Positionierung und strategische Weiterentwicklung vom Wettbewerb differenzieren.

Bei Fragen unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns gerne an.   

Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.

Trenner
Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Stephan Hachmeyer,
° Sustainability-Auditor IDW ° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
  • Langjährige Tätigkeit bei PwC
  • Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
  • Seit 2021 Geschäftsführer
Schwerpunkte
  • Erstellung, Beratung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
  • Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
  • Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
  • Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)








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