Unsere Zahl des Monats Ausgabe 53
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Stromsteuer 2024: Entlastung ab 12,5 MWh für Bäckereien
Zum 1. Januar 2024 sind wichtige Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer in Kraft getreten. Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuer geändert und der Anwendungsbereich der Entlastung gemäß § 9b StromStG erheblich ausgeweitet. Besonders für Bäckereien ergeben sich daraus neue Entlastungsmöglichkeiten, die zu spürbaren finanziellen Einsparungen führen können.
Welche Änderungen sind für Bäckereien relevant?
- Erhöhung der Steuerentlastung:
Der Entlastungsbetrag nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) wurde von 0,00513 Euro/kWh auf 0,02 Euro/kWh angehoben. Das bedeutet eine fast viermal höhere Entlastung als zuvor. - Sockelbetrag:
Der zu berücksichtigende Sockelbetrag von 250 Euro bleibt unverändert. - Neue Zugangsvoraussetzungen:
Bereits ab einem jährlichen Stromverbrauch von 12.500 kWh kann nun eine Steuererstattung beantragt werden. Bisher lag diese Schwelle bei etwa 50.000 kWh. - Wegfall des Spitzenausgleichs:
Die bisherige Entlastung nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG, der sogenannte Spitzenausgleich ist ersatzlos weggefallen. Die Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren jedoch von der deutlich höheren Entlastung nach § 9b StromStG.
Hinweis: Die Erweiterung des Anwendungsbereichs in § 9b StromStG gilt zunächst nur befristet für die Jahre 2024 und 2025.
Was bedeutet das konkret für Bäckereien?
Ein Beispiel: Eine Bäckerei mit einem jährlichen Stromverbrauch von 200.000 kWh kann von den neuen Regelungen wie folgt profitieren:
- Vor 2024: Steuerentlastung von 0,00513 Euro/kWh → 1.026 Euro pro Jahr
- Ab 2024: Steuerentlastung von 0,02 Euro/kWh → 4.000 Euro pro Jahr
Das bedeutet eine zusätzliche Ersparnis von 2.974 Euro jährlich.
Auch kleinere Bäckereien sollten jetzt prüfen, ob sie von der neuen Regelung profitieren können. Unternehmen, die bisher unter der alten Grenze von 50.000 kWh lagen, können nun erstmals eine Steuererstattung beantragen, sofern sie die neue Grenze von 12.500 kWh überschreiten.
Fristen und Antragstellung
Obwohl die Änderungen bereits seit dem 1. Januar 2024 gelten, sind sie jetzt erst relevant, da die Anträge für das Jahr 2024 erst jetzt gestellt werden können. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Dezember 2025.
- Die Anträge sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.
- Sie sind grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres einzureichen.
Unser Angebot: Wir unterstützen Sie!
Die neuen Regelungen im Stromsteuerrecht bedeuten eine finanzielle Entlastung für viele Bäckereien, insbesondere für kleinere Betriebe, die nun schneller von Steuererstattungen profitieren können. Damit Sie die steuerlichen Entlastungen optimal nutzen, empfehlen wir, jetzt Ihren Stromverbrauch für 2024 zu analysieren und die notwendigen Schritte zur Antragstellung einzuleiten.
Gern unterstützen wir Sie dabei und beantworten Ihre Fragen zur Antragstellung und den neuen Regelungen.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern!
Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.

Kluge Köpfe hinter den Zahlen
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.

Oliver Vogt
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
- Tätigkeit bei Unilever
- Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
- Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
- Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
- Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
- Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
- Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
- Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung

Stephan Hachmeyer
- Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium der Wirtschaftswissenschaften in Paderborn
- Langjährige Tätigkeit bei PwC
- Bestellung zum Steuerberater 2010 / zum Wirtschaftsprüfer 2014
- Seit 2021 Geschäftsführer
- Erstellung, Beratung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen
- Prüfung und Beratung von mittelständischer Industrieunternehmen und Handwerksbetriebe
- Rechnungslegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
- Prüfung der IT-Systeme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektbegleitende bzw. Ordnungsmäßigkeit und Sicherheitsanforderungen)
- Betriebswirtschaftliche Prüfungen (ISAE 3000 / ISRS 4400)