Menü
Suchen
en So nah.
So gut.
Herunter Scrollen

Steuerhilfegesetz

Stand 5. Juni 2020

Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze

Die Bundesregierung hat am 6. Mai den Kabinettsbeschluss für ein Corona-Steuerhilfegesetz gefasst. Danach ist die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19 % auf 7 % vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nunmehr kurzfristig umgesetzt werden. Der reduzierte Umsatzsteuersatz soll in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 Anwendung finden. Entsprechend der bisherigen Regelungen beim „Außer- Haus-Verkauf“ unterliegen die abgegebenen Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) dagegen weiterhin dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Steuerhilfegesetz – Stand 5. Juni 2020

Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze – Stand 12. Mai 2020

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen








    E-Mail