Corona-Steuerhilfegesetz III
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze
Stand 11. März 2021
Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %.
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