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Corona-Steuerhilfegesetz III
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze

Stand 11. März 2021

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Darin ist unter anderem geregelt, dass der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Steuerhilfegesetz III

Bleiben Sie gesund!

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen








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