Corona-Sonderprogramm Niedersachsen: Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie 35-32329/1400 vom 1.9.2020 (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung) über die NBank Zuwendungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Förderkreis
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie Unternehmen der Automobilwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden, dauerhaft am Markt tätig sind und die Umsetzung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.
Gegenstand der Förderung
- Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung (je Fahrzeug in Höhe von maximal T€ 10)
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mit der Durchführung der Maßnahmen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
- Die Maßnahmen müssen die mittelfristige Beschäftigung absichern und durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
- Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30. November 2020
- Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30. Juni 2022. Nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben sind zuwendungsfähig.
- Der NBank ist der Verwendungsnachweis (inkl. Belege und Zahlungsnachweise) vorzulegen (online und postalisch). Eine Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
- Das beantragende Unternehmen muss in den Monaten April bis Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum einen durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzrückgang nachweisen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wir als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für zuwendungsfähige Ausgaben gewährt:
- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
- 50% bei Investitionen bis zu T€ 200
- 40% bei Investitionen bis zu T€ 625
- für Unternehmen der Automobilwirtschaft
- 30% bei Investitionen bis zu T€ 1.650
- 20% bei Investitionen bis zu T€ 4.000.
Die Förderhöhe beträgt mindestens T€ 5 und maximal T€ 800.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Finanzierungen, Umsatzsteuer, Leasing- und Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb, als Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter und Einzelbelege kleiner € 500.
Eine weitere Antragstellung für das genannte Investitionsvorhaben nach anderen Zuschussförderprogrammen des Landes oder der Bundes ist ausgeschlossen.
Hinweise zum Verfahren
Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), die unter www.nbank.de die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und Verwendungsnachweise zur Verfügung stellt. Die Einreichung des Antrags sowie der zusätzlichen Dokumente erfolgt dann entsprechend online.
Ansprechpartner bei Gehrke Econ