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Auch wenn ein Grundstück umsatzsteuerpflichtig vermietet wurde, sind Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten nicht (mehr) Bestandteil der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Die im Zusammenhang mit den Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist deshalb nur dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Gebäudeabrisses aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass das Grundstück auch zukünftig umsatzsteuerpflichtig genutzt werden soll. Diese Absicht muss der Unternehmer nachweisen. Dies kann z. B. durch Vermietungsinserate für eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung, Verkaufsangebote mit Umsatzsteuer oder entsprechend konkretisierte Maklerbeauftragungen geschehen. (Quelle: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts)


Hinweis
Aufgrund der Vielzahl der Urteile zu diesem Themengebiet ist es sinnvoll, die Bezüge insgesamt mit dem Steuerberater abzustimmen.

Prämienzahlungen durch eine gesetzliche Krankenkasse mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungs-beiträge. Dies gilt jedenfalls dann, wenn solche Prämien ihre Grundlagen in einem Wahltarif haben. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Versicherte einen Tarif mit Selbstbehalt gewählt. Die Versicherung zahlte eine Prämie von 450 Euro. Eine solche Prämienzahlung ist eine Beitragsrückerstattung, die die Vorsorgeaufwendungen mindert. Diese Prämie mindert die wirtschaftliche Belastung des Versicherten und hat damit Einfluss auf den Sonderausgabenabzug. Anders sind Bonusleistungen zu beurteilen, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern für ein gesundheits-bewusstes Verhalten gewähren. Diese mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht.

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Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Teilnahme an Lehrgang zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen 2022

 

Mit dem Lehrgang wird das Ziel verfolgt, dem Teilnehmer Kenntnisse zu vermitteln, die für das Bestehen der Steuerberaterprüfung 2022 erforderlich sind. Hierfür wird der wesentliche Prüfungsstoff systematisch und intensiv behandelt. Der Lehrgang wird über einen Zeitraum von 17-Wochen absolviert, bei welchem die letzten beiden Wochen aus einem Klausurintensivkurs zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen bestehen.

 

Wir freuen uns über die Unterstützung unserer Mitarbeiter!

 

 

 

 

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Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Teilnahme Studium Online Marketing Management

Das Studium berücksichtigt alle Anwendungebereiche im Online-Marketing. z. B.: SEO, IT-Sicherheit + Riskmanagement, Usability, Digital Analytics, Aufbau + Optimierung Webpräsenz, Konzept Online-Kommunikation, Content Marketing, ECRM, E-Mail Marketing, SEA, Programmatic Advertising, Mobile Marketing, Augmented + Virtual Reality, Online-PR, Social Media, Affiliate Marketing, E-Commerce Konzept, Shop- + Zahlungssysteme, Marktplätze + Portale, Online-Geschäftsmodelle, Online-Recht, Projektmanagement, Schnittstellen zum klassischen Marketing, technische Grundlagen, Projektarbeit u.a.m

Wir freuen uns über die Unterstützung unserer Mitarbeiter!

 

 

 

 

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Ehepartner, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer auch für bereits bestandskräftig einzelveranlagte Jahre beantragen können. Im Urteilsfall hatten zwei Partner im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet. Nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im Oktober 2017 wandelten sie die Partnerschaft in eine Ehe um. Obwohl beide Partner ab 2001 bis 2012 bereits mit bestandskräftigen Steuerbescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden waren, beantragten sie die Zusammenveranlagung ab 2001. Das Finanzgericht stimmte dem Antrag zu. Steuerbescheide können geändert werden, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (sog. rückwirkendes Ereignis). Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass das Eheöffnungsgesetz als außersteuerliches Gesetz ein rückwirkendes Ereignis ist, das dazu berechtigt, bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide zu ändern. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.


Hinweis
Es ist die vierjährige Festsetzungsfrist zu beachten. Sie beginnt in Fällen rückwirkender Ereignisse mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Ereignis eintritt, hier also mit Ablauf des Jahrs 2017.








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