Stand: 24. Juli 2020
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze sowie die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020. Zunächst wurde der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% abgesenkt. Danach wurden die Umsatzsteuersätze befristet vom
1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
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