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Stand: 24. Juli 2020

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze sowie die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020. Zunächst wurde der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% abgesenkt. Danach wurden die Umsatzsteuersätze befristet vom
1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombi-Angeboten nach allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatz

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen
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Stand: 22. Juli 2020

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Für die bisher in dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 geregelte Steuerfreiheit wurde nunmehr im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage mit § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona Sonderzahlung

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

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Wie in unserem Gehrke Econ Online – Fachvortrag vom 25. Juni 2020 angekündigt haben wir alle Fragen zu der anstehenden befristeten Umsatzsteuersenkung zusammengetragen und Ihnen die Antworten gebündelt in einer FAQ Liste zusammengestellt.

Hier finden Sie die FAQ Liste sowie die Präsentation im PDF Format:

FAQ Liste Befristete Umsatzsteuersenkung vom 01. Juli bis 31. Dezember 20

Präsentation Befristete Umsatzsteuersenkung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020

Für alle, die am 25. Juni 2020 nicht dabei sein konnten, besteht die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung des GE Online – Fachvortrages noch einmal anzusehen. Senden Sie uns dafür einfach eine Mail an ge.online@gehrke-econ.de Sie erhalten dann Zugangsdaten für diesen Bereich.

Individuelle Fragen zu der anstehenden Umsatzsteuersenkung beantworten wir darüber hinaus sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, um auf Ihre Aspekte noch besser eingehen zu können. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Bleiben Sie gesund!

Olav Grünheit,
° Steuerberater
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Qualifikation zum Bilanzbuchhalter und anschließend zum Steuerberater in 2009 - alles bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Betreuung von Dienstleistungsbetrieben und Freiberuflern
Alexander Sichart,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Fortbildung zum Steuerfachwirt in Frankfurt am Main
  • 2006 Bestellung als Steuerberater, anschließend in mittelständischen Beratungsgesellschaften tätig
  • Seit 2014 als Teamleiter bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Gesellschaftsformen
  • Steuerdeklaration und steuerliche Beratung
  • Umsatzsteuerrecht
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Stand 29. Juni 2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Das Corona-Steuerhilfegesetz I wurde nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 06. Mai 2020 nicht mal einen Monat später am 05. Juni 2020 vom Bundesrat verabschiedet. Während also das Corona-Steuerhilfegesetz I schon Gültigkeit hat, muss der Bundesrat dem geplanten Corona-Steuerhilfegesetz II in der heutigen Sondersitzung am Nachmittag noch zustimmen, sofern es der Bundestag wie geplant heute Vormittag in 2./3. Lesung verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen
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Stand 10. Juni 2020

Angesichts der Corona-Krise ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Die Große Koalition hat sich am 3. Juni 2020 auf ein weiteres umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geeinigt. Das Paket soll im Rahmen eines sog. zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes verabschiedet werden. Hierzu ist dem Vernehmen nach am 8. Juni 2020 eine erste interne „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums für einen Gesetzesentwurf verabschiedet worden. Nachfolgend fassen wir Ihnen die aus unserer Sicht zentralen Punkte kurz zusammen:

Erfahren Sie hier mehr:

Corona-Konjunkturpaket_Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3Juni 2020 und diesbezüglicher Entwurfsstand für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 8Juni 2020 (1)

Bleiben Sie gesund!

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Stand 6. Juli 2020

Der Bundesrat hat am vergangenen Montag einstimmig das Corona-Konjunkturprogramm genehmigt. Somit ist der Weg für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ als Nachfolgeprogramm für die Ende Mai 2020 ausgelaufene „Soforthilfe“ geebnet. Das Volumen der Überbrückungshilfen liegt bei bis zu 25 Mrd. Euro.

Eine Antragstellung ist in Niedersachsen voraussichtlich ab Mittwoch, den 8. Juli 2020 bei der NBank möglich. Die Antragstellung hat ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zu erfolgen.

Erfahren Sie hier mehr:

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

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Stand 25. Mai 2020

Nach der am 15.05.2020 beschlossenen Gutscheinlösung können für alle Tickets, die vor dem 08.03.2020 gekauft wurden, bis zum 31.12.2021 befristete Gutscheine ausgestellt werden. Eine Erstattung in Geld erfolgt, wenn der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst wurde. Bei persönlicher Unzumutbarkeit kann der Kunde eine sofortige Erstattung verlangen. Eine solche Unzumutbarkeit kann beispielsweise darin liegen, dass der Ticketkäufer ebenfalls in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

Erfahren Sie hier mehr:

Gutscheine für Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen

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Ihr Ansprechpartner

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung
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Stand 5. Juni 2020

Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze

Die Bundesregierung hat am 6. Mai den Kabinettsbeschluss für ein Corona-Steuerhilfegesetz gefasst. Danach ist die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19 % auf 7 % vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nunmehr kurzfristig umgesetzt werden. Der reduzierte Umsatzsteuersatz soll in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 Anwendung finden. Entsprechend der bisherigen Regelungen beim „Außer- Haus-Verkauf“ unterliegen die abgegebenen Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) dagegen weiterhin dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Steuerhilfegesetz – Stand 5. Juni 2020

Geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant – und Verpflegungsumsätze – Stand 12. Mai 2020

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen
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Stand 3. April 2020

 

Um die Unternehmen in der Coronakrise dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, haben Bund und Länder umfangreiche steuerliche Hilfen beschlossen. Die unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen können eine Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftschafteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer erzielen. Auch eine Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen ist möglich. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu am 19.3.2020 fol­gende Vor­ga­ben zur Stun­dung von Steu­ern zur Unter­stüt­zung von Unter­neh­men in der Coronakrise ver­öf­f­ent­licht. Seit dem 23.03.2020 ermöglichen viele Bundesländer auch die Erstattung der bereits geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020

Weitere Informationen finden Sie hier:

Steuerliche Liquiditätshilfen

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Ihr Ansprechpartner

Jens Bruns,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Studium mit Schwerpunkt Steuern, Wirtschaftsprüfung und Bankwirtschaftslehre
  • 2004 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2014 geschäftsführender Gesellschafter
  • Lehrbeauftragter Masterstudiengangs „Mittelständische Unternehmensführung MBA“ an der Hochschule Hannover
Schwerpunkte
  • Private und betriebliche Steuerdeklaration
  • Unternehmensnachfolge sowie private Vermögensübertragungen
  • Beratung gemeinnütziger Einrichtungen
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Stand 30. Juni 2020

Die Möglichkeiten von Schließungen wegen einer Pandemie und hieraus folgende Erstattungsansprüche ergeben sich aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).

Keine Erstattungen für den Betrieb selbst

Ein Erstattungsanspruch nach dem IfSG besteht nicht, wenn ein Betrieb aufgrund einer ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung des Landes geschlossen werden musste. Insofern trägt das Unternehmen das Betriebsrisiko.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Erstattungen für das Infektionsschutzgesetz_Stand 30.6.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Ansprechpartner

Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung








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