Stand 11. Dezember 2020
Die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes endet am 31. Dezember 2020, während die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze noch bis zum 30. Juni 2021 fortbesteht
Weitere Informationen zum Thema „Rückkehr zu den alten Umsatzsteuersätzen zum 1. Januar 2021“ finden Sie hier:
ge-Corona Information_Rückkehr zu den alten Umsatzsteuersätzen zum 1. Januar 21
Bleiben Sie gesund!