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Wir freuen uns sehr, dass die Göttinger Druckerei Hubert & Co. GmbH & Co. KG BuchPartner, die auf eine 113-jährige Firmengeschichte zurückblicken kann und zuletzt einen Jahresumsatz von etwa 6 Mio. € erzielte, im Rahmen eines Asset Deals gerettet werden konnte. Herr Rechtsanwalt Daniel Goth hat in seiner Funktion als (vorläufiger) Insolvenzverwalter das auf die Buchfertigung spezialisierte Unternehmen über einen Zeitraum von mehr als 5 Monaten fortgeführt und konnte schließlich den laufenden Geschäftsbetrieb auf die Esser bookSolutions GmbH (ESSER Gruppe) erfolgreich übertragen.

Die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH hat für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter einen strukturierten Distressed M&A-Prozess initiiert. Darüber hinaus haben wir für die Betriebsfortführung der Hubert & Co. GmbH & Co. KG BuchPartner ein Verfahrenscontrolling aufgebaut sowie bei der Generierung von Basisdaten / Informationsquellen für die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger (Bestand, Entnahmen) unterstützt.

 

Für dieses Projekt waren für die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH verantwortlich Danny StockmannLars Krümmel und Thorsten Hunsalzer.

Wir wünschen der Esser bookSolutions GmbH (ESSER Gruppe) mit der etablierten „Marke“ Hubert & Co einen guten Start und gratulieren Herrn Goth zu diesem Erfolg in dem schwierigen Marktumfeld der Druckereiindustrie.

#gehrkeecon #unternehmensberatung #assetdeal #M&A

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Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz bedeutet zahlreiche und praktisch bedeutsame arbeitsrechtliche Änderungen.

Seit 1995 regelt das Nachweisgesetz (NachwG) umfangreiche Informationspflichten. Es schützt die Arbeitnehmer, die keinen (schriftlichen) Arbeitsvertrag besitzen, vor überraschenden Vereinbarungen und hat das Ziel, illegale Beschäftigungen zu vermeiden. Das Nachweisgesetz bezweckt zudem die Vermeidung von Streitigkeiten über Arbeitsbedingungen.

 

Bisherige Rechtslage

In § 2 NachwG alter Fassung ist geregelt, dass der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei Befristungen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die vereinbarte Arbeitszeit, die Dauer des Erholungsurlaubs und die Kündigungsfristen anzugeben sind sowie ein allgemeiner Hinweis auf anwendbare Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen im Arbeitsvertrag enthalten sein muss.

Sofern diese Punkte nicht in einem Arbeitsvertrag geregelt sind, haben Unternehmen spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein Verstoß gegen die Regelungen des Nachweisgesetzes zog für den Arbeitgeber im Streitfall eine nachteilige Beweislage und ggf. Schadenersatzansprüche mit sich.

Das bisherige deutsche Recht kannte jedoch keine Sanktionen, wenn die Nachweispflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Das Nachweisgesetz fand daher in der Praxis nur wenig Beachtung.

 

Anwendung des neuen Rechts auf neue Arbeitsverträge

 

1. Schriftform

Obwohl die europäische Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ausdrücklich ermöglicht, die Arbeitsbedingungen in elektronischer Form abzufassen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, sieht der deutsche Gesetzgeber hiervon ab.

Der Abschluss des Arbeitsvertrages hat weiterhin mit eigenhändiger Unterschrift beider Vertragsparteien und Aushändigung des Schriftstücks zu erfolgen. Die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch eine qualifizierte elektronische Signatur und Versendung per mail erfüllt diese Voraussetzung nicht. Gleiches gilt für die Archivierung in Digitalform. Im Streitfall muss der Arbeitsvertrag mit den Originalunterschriften vorgelegt werden.

 

2. Verkürzte Fristen

Spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung müssen die Angaben zu Namen und Anschrift der Vertragsparteien, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts und der vereinbarten Arbeitszeit schriftlich vereinbart sein. Die bislang vorgesehene Ausnahme für Aushilfen, die für maximal einen Monat eingestellt werden, gilt nicht mehr!

Spätestens sieben Tage nach Arbeitsbeginn müssen unter anderem der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit und der vereinbarten Befristung sowie Arbeitsort, Leistungsbeschreibung und die Überstundenanordnung festgehalten sein. Für die übrigen Bedingungen bleibt es bei der Monatsfrist.

Ändern sich im bestehenden Arbeitsverhältnis die wesentlichen Vertragsbedingungen, reicht es künftig nicht mehr, diese spätestens einen Monat nach Änderung mitzuteilen. Künftig müssen die Änderungen dem Arbeitnehmer an dem Tag, an dem sie wirksam werden, schriftlich mitgeteilt werden.

 

3. Verpflichtende Inhalte von Neuverträgen ab dem 1. August 2022

Folgende Arbeitsbedingungen müssen ab dem 01.08.2022 zusätzlich zu den bereits jetzt in § 2 NachwG genannten Vertragsbedingungen aufgenommen werden:

 

° konkrete Benennung des Enddatums bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Noch nicht geklärt ist die Vorgehensweise bei Befristungen mit Sachgrund ohne festes Beendigungsdatum (bspw. Krankheitsvertretung)

° Dauer der Probezeit, sofern vereinbart

° Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts nebst Art und Fälligkeit, neu ist die Verpflichtung der konkreten Angaben zur Überstundenvergütung sowie zu Zuschlägen, Zulagen und Prämien sowie etwaiger Sonderzahlungen

° Möglichkeit der Anordnung von Überstunden nebst konkreten Voraussetzungen, Art und Berechnungsgrundlage der Überstunden-Vergütung

° vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten

° Schichtsystem, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen

° Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung, falls eine solche gewährt wird

° Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung jedoch klargestellt, dass diese Pflicht, selbst wenn sie verletzt wird, nicht zu einer unwirksamen  Kündigung führt

° anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen

° Möglichkeiten, den Arbeitsort zu wählen

° Arbeit auf Abruf, soweit vereinbart

° Ansprüche auf Fortbildungen, soweit vereinbart

 

Anwendung des neuen Rechts auf bestehende Arbeitsverträge

Das Gesetz sieht keine Anpassung bestehender Arbeitsverträge vor. Es besteht jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, auf Verlangen des Arbeitnehmers diesem innerhalb von sieben Tagen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen.

 

Sanktionierung von Verstößen

Verstöße des Arbeitgebers gegen die Pflichten aus dem Nachweisgesetz können künftig als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Je Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu EUR 2.000, wenn der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht entweder überhaupt nicht, unvollständig, in der falschen Form, mit falschem Inhalt oder nicht rechtzeitig nachkommt.

 

Weitere Änderungen zum 1.8.2022 im Arbeitsrecht:

 

1. Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die Dauer der vereinbarten Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss nunmehr in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung stehen.

Besteht das befristete Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Wunsch nach Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzeigen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform zu geben.

 

2. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Der Verleiher muss dem Leiharbeitnehmer vor jeder Überlassung Firma und Anschrift des Entleihers in Textform mitteilen. Der Entleiher muss dem Leiharbeitnehmer, der ihm seit mindestens sechs Monaten überlassen ist und der ihm in Textform den Wunsch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitteilen.

 

3. Arbeitnehmerentsendegesetz

Der Arbeitgeber muss zusätzlich das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll, die geplante Dauer der Arbeit, sofern vereinbart auch mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Geld- oder Sachleistungen, insbesondere Entsendezulagen und zu erstattende Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten, die Angabe, ob eine Rückkehr des Arbeitnehmers vorgesehen ist, und gegebenenfalls die Bedingungen der Rückkehr schriftlich festhalten.

 

Fazit

Die Neuerungen erfordern ein kurzfristiges Handeln der Arbeitgeber. Der Aufwand für die Personalabteilungen dürfte zumindest in Einzelfällen ganz erheblich sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen Umsetzungsfrist zum 1. August 2022, der Personalknappheit in Personalabteilungen sowie der bereits begonnenen Sommerurlaubszeit. Der Bundestag hat die entstehenden zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft mit einmalig 8,72 Mio. € und jährlich 4,9 Mio. € geschätzt.

 

Wir unterstützen Sie!

Sie haben Fragen rund um das Thema „Neuregelungen zum Nachweisgesetz“ oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Neuregelungen und der Vertragsgestaltung?

Wir unterstützen Sie gern!

PDF zum Download: Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. August 2022

Lesen Sie im Folgenden die spannenden Artikel „Die Unternehmerkonferenzen sind gestartet“ – Reiner Seidl, sowie „Trotz aller Krisensignale verlief 2021 sehr erfolgreich“ von Peter Plagens und Ingo Breitenfeld in der AUTOBUSINESS Ausgabe 1/2022.

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Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Andreas Pohlan,
° Diplom-Ökonom ° Unternehmensberater
Laufbahn
  • Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Sao Paulo
  • Tätigkeit in Controlling & Finanzen in mittelständischem Konzern
  • Seit 2017 als Berater bei der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Standortanalysen für Einzelhandelsstandorte
  • Unternehmenssteuerung / Controlling
  • Benchmarking & Analysen
  • Integrierte Planungsrechnung
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
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Stand 23. März 2022

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die EU-Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschland haben hierauf mit einem weitgehenden Wirtschaftsembargo gegenüber Russland reagiert. Der Krieg führt zum fast vollständigen Erliegen der Lieferbeziehungen sowohl zu Russland als auch zur Ukraine. Die Weltmärkte haben auf die dadurch bedingte Knappheit von Waren mit einem Preisanstieg reagiert. Betroffen sind insbesondere die Energie sowie landwirtschaftliche Produkte wie z.B. Futtermittel.

 

Erfahren Sie hier mehr: Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs auf Lieferverträge

 

Bleiben Sie gesund!

Prof. Dr. Dietmar Nolting,
° Rechtsanwalt ° Steuerberater ° Mediator ° Prof. an der staatlich anerkannten FH Nordhessen
Laufbahn
  • Studium an der Universität Passau und am King‘s College der University of London
  • Rechtsanwalt seit 1995, seit 2002 Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Nordhessen
  • Bestellung als Steuerberater im Jahr 2000
Schwerpunkte
  • Gesellschaftsrecht (Beratung insb. zur Haftungsprävention, Vertragsgestaltung)
  • Verwaltungs- und Steuerrecht (Rechtsvertretung, Prozessvertretung, Verfassungsbeschwerden)
  • Medizinrecht (Beratung von Leistungserbringern)
  • Konfliktmanagement (Verhandlungsführung, Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren)
Thorsten Hunsalzer,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • 2004 – 2019 Rechtsanwalt in Insolvenzverwalterkanzleien
  • 2016 – 2019 Bestellung zum Insolvenzverwalter
  • 2019 Legal Counsel und Restrukturierungsberater bei Volkswagen AG
  • Seit 2020 bei Gehrke Econ
  • Seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Beratung bei Restrukturierung, Insolvenz- sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Erstellung und Begleitung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Geschäftsführern insbesondere Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Gläubigervertretung
Lars Krümmel,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann sowie Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Münster)
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (IFUS-Institut)
  • 2002 – 2004 Prüfungsnahe Beratung bei PricewaterhouseCoopers
  • 2004 – 03.2019 Mittelstandsberatung bei der hahn,consultants gmbh
  • Seit 04.2019 Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
  • Seit 05.2020 geschäftsführender Gesellschafter der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung in Restrukturierungs-/Sanierungsphasen
  • Wachstumsberatung sowie Nachfolgeregelung
  • Unternehmenssteuerung/Controlling
Sven Dierking,
° Internationaler Betriebswirt ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium an der International Business School, Lippstadt
  • Seit 2000 bei Gehrke Econ tätig
  • Seit 2013 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Konzeption und Implementierung von Controllingsystemen, Kostenrechnung
  • Corporate Finance
  • Begleitung M&A Aktivitäten / Nachfolgeberatung
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Stand 8. Februar 2022

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER einreichen. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.

 

Lesen Sie hier mehr:  Informationen zur Grundsteuerreform

 

Sie haben Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform? Wir unterstützen Sie gerne.

 

Bei Fragen steht Ihnen, neben Ihren bekannten Ansprechpartnern bei Gehrke Econ, zur Verfügung:

Lisa Strohschänk (lisa.strohschänk@gehrke-econ.de; 0511-700 50-171)

Olav Grünheit (olav.grünheit@gehrke.econ.de; 0511-700 50-425)

Controlling stellt in vielen kleinen und mittleren Betrieben häufig ein Fremdwort dar. Aufgrund des sich immer weiter verschärfenden Wettbewerbs sind die Entscheidungsträger auf aktuelle und verlässliche Informationen angewiesen.

Mehr erfahren: Fact-Sheet_Berichtswesen

Christian Bork,
° Betriebswirt (VWA) ° Controller (IHK) ° Unternehmensberater
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Controller (IHK)
  • Berufsbegleitendes Studium mit Schwerpunkt Controlling
  • Seit 2000 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Erstellung von integrierten Erfolg- und Finanzplanungen
  • Einführung und Umsetzung von Unternehmens-steuerungskonzepten
  • Erstellung und Umsetzung von Sanierungsprogrammen
  • Moderation von Benchmarkinggruppen
  • Mitglied in der Vereinigung der Backbranche
Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung

Mit der Planung Ihres neuen Unternehmensstandorts legen Sie einen wichtigen Grundstein für Ihre unternehmerische Zukunft. Mit unseren Leistungen unterstützen wir Sie bei der Auswahl des richtigen Standortes für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung!

Mehr erfahren: Fact-Sheet_Standortanalyse

Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Daniel Feldmann,
° Betriebswirt (VWA) ° Unternehmensberater
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten und anschließendeWeiterbildung zum Betriebswirt (VWA) im Rahmen eines Abendstudiums an der Leibniz Akademie Hannover
  • Seit 1999 bei Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Erstellung von Standort- und Potenzialanalysen für Einzelhandelsstandorte
  • Erstellung von integrierten Planungsrechnungen
  • Erstellung von Businessplänen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten

Gemeinsam mit Ihnen bilden wir Ihren zukünftigen Unternehmenserfolg ab und entwickeln im Rahmen der Planung gemeinsam Ansätze zur Überwindung von möglichen Unwegsamkeiten und zur Optimierung Ihres Erfolgs.

Mehr erfahren: Fact-Sheet_Unternehmensplanung

Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Christian Bork,
° Betriebswirt (VWA) ° Controller (IHK) ° Unternehmensberater
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Controller (IHK)
  • Berufsbegleitendes Studium mit Schwerpunkt Controlling
  • Seit 2000 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Erstellung von integrierten Erfolg- und Finanzplanungen
  • Einführung und Umsetzung von Unternehmens-steuerungskonzepten
  • Erstellung und Umsetzung von Sanierungsprogrammen
  • Moderation von Benchmarkinggruppen
  • Mitglied in der Vereinigung der Backbranche

Die Abschlussprüfung ist viel mehr als bloße Pflicht. Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Partnern und nutzen Sie die Möglichkeit einen Sparringpartner auf Augenhöhe zu haben zu Ihrem Vorteil. So machen Sie die Pflicht zur Kür!

Mehr erfahren: Abschlussprüfungen

Olaf Goldmann,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium an der Universität Göttingen
  • Tätigkeit bei PwC und anderen großen ­mittelständischen Beratungsgesellschaften
  • Seit 2014 geschäftsführender ­Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen
  • Jahresabschluss- und Konzernabschluss­prüfung (HGB und IFRS)
  • Umstrukturierungen, Unternehmenskauf- / verkauf, Due Diligence
Dr. Dennis J. Hartmann,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Internationales Steuerrecht ° Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Hannover und Eichstätt-Ingolstadt (Diplom)
  • 2011 Bestellung als Steuerberater, 2013 als Wirtschaftsprüfer
  • Tätigkeiten bei Hannover Rück, Linklaters und PwC
  • Seit 2018 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Gestaltende Steuerberatung
  • Umstrukturierungen
  • Steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Due Diligence
  • Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Sonderprüfungen








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