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Mit dem Gehrke Econ Betriebsvergleich 2023 erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung des Bäckerhandwerks im letzten Jahr.

Die wichtigsten Kennzahlen des Bäckereihandwerks werden differenziert in fünf Betriebsgrößenklassen mit ihren Vorjahreswerten und dem besten Wert der jeweiligen Gruppe dargestellt. Die Qualität und Breite der zu Grunde liegenden Daten bieten eine solide Vergleichsbasis für ein Benchmarking für kleine, mittlere und große Betriebe.

Mit der vorliegenden Untersuchung erhalten Sie Daten zu wichtigen Erfolgsgrößen, zum Umsatz und seinen Komponenten sowie den bedeutendsten Aufwandspositionen. Die betriebswirtschaftliche Analyse der Fundamentaldaten wird ergänzt um relevante Hintergrundinformationen und Aussagen zu Trends aus den Bereichen Ernährung und Technik, zur gesamtwirtschaftlichen Lage und zur Entwicklung bestimmter Faktoren der Angebots- und Nachfrageseiten der Branche. Aus der Analyse abgeleitete Empfehlungen runden die Studie ab.

Wo steht Ihr Unternehmen? Mit dem Betriebsvergleich kann eine erste Einordnung innerhalb der Branche vorgenommen werden. Eine unternehmensspezifische Bewertung unter Berücksichtigung der Stärken und Schwächen und des besonderen Marktumfelds ihres Unternehmens führen wir gern mit Ihnen zusammen durch.

Für Fragen und Anmerkungen stehen wir sehr gern zur Verfügung.

 

Bei Interesse am Betriebsvergleich geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein -im Anschluss kontaktieren wir Sie für die Zugangsdaten zu dem passwortgeschütztem Bereich.









     

    Hier gelangen Sie zum Download des Betriebsvergleiches.

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    Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anzuschauen, geben Sie bitte Ihr Passwort unten ein:

    Oliver Vogt,
    ° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
    • Tätigkeit bei Unilever
    • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
    Schwerpunkte
    • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
    • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
    • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
    • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
    • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
    • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
    • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
    Andreas Pohlan,
    ° Diplom-Ökonom ° Unternehmensberater
    Laufbahn
    • Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Sao Paulo
    • Tätigkeit in Controlling & Finanzen in mittelständischem Konzern
    • Seit 2017 als Berater bei der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
    Schwerpunkte
    • Standortanalysen für Einzelhandelsstandorte
    • Unternehmenssteuerung / Controlling
    • Benchmarking & Analysen
    • Integrierte Planungsrechnung
    • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
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    Die private Finanzplanung – ein Baustein der Unternehmensnachfolge

    Die Unternehmensnachfolge ist ein Dauerthema der letzten Jahre und wird in Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen.

    Einen spannenden Artikel zu dem Thema, finden Sie von Lars Tegtmeyer in der Service-Seiten – Finanzen Steuern Recht Hannover 2023: Private Finanzplanung

    Weitere Infos und alles rund um das Thema „Nachfolge“ finden Sie unter www.dernachfolgelotse.de.

    Wir unterstützen Sie!

    Sie haben Fragen rund um das Thema „Private Finanzplanung“?

    Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

     

    Lars Tegtmeyer,
    ° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
    • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
    • Seit 2012 bei Gehrke Econ
    Schwerpunkte
    • Private Finanzplanung
    • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
    • Vermögensberatung
    • Private Finanzierungsberatung
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    Oliver Vogt,
    ° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
    Laufbahn
    • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
    • Tätigkeit bei Unilever
    • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
    Schwerpunkte
    • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
    • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
    • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
    • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
    • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
    • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
    • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
    Andreas Pohlan,
    ° Diplom-Ökonom ° Unternehmensberater
    Laufbahn
    • Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Sao Paulo
    • Tätigkeit in Controlling & Finanzen in mittelständischem Konzern
    • Seit 2017 als Berater bei der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
    Schwerpunkte
    • Standortanalysen für Einzelhandelsstandorte
    • Unternehmenssteuerung / Controlling
    • Benchmarking & Analysen
    • Integrierte Planungsrechnung
    • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
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    Der Gehrke Econ Preisvergleich 2024 beleuchtet die aktuelle Preisentwicklung.

    Seit vielen Jahren gibt der Gehrke Econ Preisvergleich einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Backwarenpreise und wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Branche.

    Im Erhebungszeitraum Januar bis Februar 2024 wurden die Preise von über 160 Produkten bundesweit erhoben. Auch in diesem Jahr haben wieder rund 100 Betriebe ihre Preise mitgeteilt. Wir haben die Daten für Sie ausgewertet und vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Aussagen zur Preisentwicklung im Bäckerhandwerk, der Warengruppen und vieler einzelner Produkte abgeleitet.

    Für die wichtigsten Produkte werden die Durchschnittspreise, niedrigster, höchster und häufigster Preis angegeben, für eine Auswahl auch die Häufigkeiten der Preise.

    Für die teilnehmenden Betriebe werden die eigenen Preise aller Produkte denen der Branche gegenübergestellt. Für Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und / oder vereinbaren Sie einen Termin.

     

    Bei Interesse am Preisvergleich geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein – im Anschluss kontaktieren wir Sie für die Zugangsdaten zu dem passwortgeschütztem Bereich.

     









       

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      Volle Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten

      Soll im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen werden, so ist dieses Betriebsvermögen – vorbehaltlich weiterer Regelungen – grundsätzlich zu 85 % (sog. Regelverschonung) von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Auf Antrag kann der steuerfreie Anteil von 85 auf 100 %  (sog. Optionsverschonung) erhöht werden. Maßgebliche Voraussetzung hierfür ist die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus operativ notwendigem Betriebsvermögen und sog. Verwaltungsvermögen (bspw. vermietete Grundstücke, Forderungen und liquide Mittel, Wertpapiere). Besteht das Betriebsvermögen zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen, wird die Optionsverschonung von der Finanzverwaltung versagt.

      Der BFH (Urteil vom 26. Juli 2022 – II R 25/20) ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Verwaltungsvermögensquote auch bei der Übertragung einer Unternehmensgruppe für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden muss. Dies gilt insbesondere für Schwestergesellschaften. Gleichzeitig hat der BFH entschieden, dass ein Antrag auf Optionsverschonung bei Verletzung der 20 %-Grenze dazu führt, dass der Steuerpflichtige auch den Anspruch auf die Regelverschonung verliert. Das Betriebsvermögen wird in diesem Fall voll steuerpflichtig übertragen. Der Antrag auf Optionsverschonung ist unwiderruflich und kann daher nicht korrigiert werden. Bei der Antragstellung ist daher Vorsicht geboten. Zwar ist das Urteil zur alten Rechtslage ergangen, die Grundsätze sollten jedoch auch zur aktuellen Rechtslage entsprechend gelten.

      Für den Steuerpflichtigen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, vor Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge – möglichst stichtagsnah – für jede wirtschaftliche Einheit einen Verwaltungsvermögenstest durchzuführen. Nur so besteht Gestaltungsspielraum und ausreichende Planungssicherheit, um die bestmögliche Steuerbefreiung zu erreichen. Zudem sollte der Antrag auf Optionsverschonung unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten möglichst spät gestellt werden.

      Weitere Infos und alles rund um das „Thema Nachfolge“ finden Sie unter www.dernachfolgelotse.de.

      Wir unterstützen Sie!

      Sie haben Fragen rund um das Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“?

      Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

       

      Lars Tegtmeyer,
      ° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
      Laufbahn
      • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
      • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
      • Seit 2012 bei Gehrke Econ
      Schwerpunkte
      • Private Finanzplanung
      • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
      • Vermögensberatung
      • Private Finanzierungsberatung
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      Am 20.12.2022 hat das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen umgesetzt. Das Urteil weist gravierende Auswirkungen für Arbeitgeber auf, so dass sofortiger Handlungsbedarf besteht.

       

      Bisherige Handhabung:

      Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll ein Arbeitnehmender seinen Urlaub grundsätzlich nehmen, bevor das Kalenderjahr endet. Konnte der Urlaub in diesem Kalenderjahr nicht genommen werden, verfällt der Resturlaub mit dem Ende des Kalenderjahres, spätestens aber zum 31.03. des Folgejahres, bzw. bei Verhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.03. des übernächsten Jahres.

       

      Rückwirkende Änderung:

      Urlaubsansprüche verfallen nach dem aktuellen Grundsatzurteil nur noch, wenn der Arbeitnehmende von seinem Arbeitgeber durch eine angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wird, seinen Urlaub auch wahrzunehmen und auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen wird. Die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist gilt nicht! D.h. auch Ansprüche wegen nicht genommener Urlaubstage aus einem Kalenderjahr, welches mehr als 3 Jahre zurückliegt, bestehen weiterhin, obwohl zu dem damaligen Zeitpunkt die Hinweis- und Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers noch nicht bestand. Die Hinweispflicht des Arbeitgebers gilt auch gegenüber Arbeitnehmenden, die im laufenden Kalenderjahr langfristig erkranken.

       

      Sofortiger Handlungsbedarf:

      Zukünftig wird nicht genommener Urlaub nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig aktiv wird und

       

      – nachweislich, d.h. in Textform, die Arbeitnehmenden auf die noch nicht genommenen Urlaubstage hinweist,

      – die Arbeitnehmenden auffordert, die konkret bezifferten Urlaubstage noch bis zum Jahresende zu nehmen und

      – der Hinweis hierauf so rechtzeitig erfolgt, dass der Arbeitnehmende seinen Urlaub tatsächlich noch im laufenden Kalenderjahr nehmen kann.

       

      Ein Verweis auf die in einer Gehaltsabrechnung angegebenen Urlaubstage bzw. auf ein digital geführtes Mitarbeiterstundenkonto ist nicht ausreichend!

       

      Ausnahme:

      Sind Arbeitnehmende während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig und werden auch bis zum Ablauf des erweiterten Übertragungszeitraumes von 15 Monaten (also bis zum 31.03. des übernächsten Jahres) nicht wieder arbeitsfähig, so verfällt der Urlaub auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nicht nachgekommen ist. Dem Arbeitgeber ist zu raten, bei langzeiterkrankten Arbeitnehmenden die Belehrung für das Jahr, in dem die langandauernde Arbeitsunfähigkeit begonnen hat, nachzuholen. Ob das die Rechtsprechung akzeptiert, ist noch offen.

       

      Weiteres Risiko:

      Noch nicht geklärt ist, ob Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche (bei beendeten Arbeitsverhältnissen) gleich zu behandeln sind: bislang unterliegen nach deutschem Recht Urlaubsabgeltungsansprüche den vertraglich vereinbarten Verfallsfristen bzw. der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende. Sollte sich die Rechtsprechung auch diesbezüglich anpassen, müssen Arbeitgeber mit finanziellen Forderungen ihrer ehemaligen Arbeitnehmenden wegen Auszahlung nicht genommener Urlaubstage auch aus länger zurückliegenden Zeiträumen rechnen.

       

      PDF Format: Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen!

       

      Wir unterstützen Sie!

      Sie haben Fragen rund um das Thema „Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen!“?

      Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

      Referenten
      Dr. Nicolas W. Garstka, Ulrich Gehrke

      Zielgruppe
      Gründungsinteressierte, (zukünftige) Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen von GmbHs

      Ziel
      Das Seminar vermittelt die für eine vernünftige Vertragsgestaltung erforderlichen Kenntnisse. Weitere Themen: Bezüge der Geschäftsführer: innen, Möglichkeiten einer sinnvollen Altersversorgung.

      Hier geht es zur Online-Anmeldung!

      Ulrich Gehrke,
      ° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Geschäftsführer ° Partner
      Laufbahn
      • Studium mit Schwerpunkten Steuern und Wirtschaftsprüfung, anschließend bei KPMG und EY tätig
      • Seit 1992 geschäftsführender Gesellschafter
      • Beirat Hannover Finanz
      • Mitglied im Executive Committee des weltweiten Beraternetzwerkes GGI
      • Lehrbeauftragter Masterstudiengangs „Mittelständische Unternehmensführung MBA“ an der Hochschule Hannover
      Schwerpunkte
      • Steuerliche Gestaltungsberatung
      • Optimierung von vorweggenommener Erbfolge
      • Private Vermögensplanung
      Dr. jur. Nicolas W. Garstka,
      ° Rechtsanwalt ° Geschäftsführer ° Partner
      Laufbahn
      • Studium in Hannover
      • 2001 Zulassung zum Rechtsanwalt
      • Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei Götz-Werner von Fromberg & Collegen
      • Seit 2016 geschäftsführender Gesellschafter
      Schwerpunkte
      • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Beratung und Vertragsgestaltung)
      • Versicherungsrecht (Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, D&O-Versicherungen)
      • Prozessrecht (Gerichtliche Vertretung von Versicherungsunternehmen, Gesellschafterstreitigkeiten, Steuerberaterhaftung)

      Referent
      Henning Fischer

      Zielgruppe
      Gründungsinteressierte, (zukünftige) Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen von GmbHs und GmbH & Co KGs

      Ziel
      Das Ziel des Seminars ist es, anhand von Beispielen, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung der Vorgaben des „Gesetz(es) zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)“, die besonderen Handlungserfordernisse für eine erfolgreiche Geschäftsführung einer GmbH und die damit verbundenen Herausforderungen, Chancen und Risiken für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen zu erörtern.

      Hier geht es zur Online-Anmeldung!

      Ralf Schnippengerd,
      ° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Geschäftsführer
      Laufbahn
      • Studium an der Universität Münster
      • Tätigkeit bei PwC und einem genossenschaftlichen Prüfungsverband
      Schwerpunkte
      • Prüfung und Beratung mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen
      • Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung (HGB und IFRS)
      • Umstrukturierungen, Due Diligence, Unternehmensbewertung
      Henning Fischer,
      ° M.A. Media Creation ° Unternehmensberater ° Projektmanager ° Qualitätsmanager ISO 9001 ° QM-Auditor ISO/EN 19011 für 9001 ° Auditor VDA 6.3 ° 1st and 2nd party-Auditor IATF 16949
      Laufbahn
      • Studium Master of Arts der Medientechnik und Medienkunst
      • Langjährige Tätigkeit u.a. selbstständig in der Medienwirtschaft
      • 2011 – 2016 akademischer Leiter der SAE Institute Hamburg
      • 2016 – 2023 Prokurrist und Mitglied der Geschäftsleitung der Hüge und Lange GmbH
      • 2023 – 2024 Prokurrist und Werksleiter BRUSS Sealing Systems GmbH
      • (Standort Hüge und Lange)
      • Seit 07.2024 Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH

      Referent
      Prof. Dr. Dietmar Nolting

      Zielgruppe
      Gründungsinteressierte, (zukünftige) Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen von GmbHs und GmbH & Co KGs

      Ziel
      Im Seminar werden praxisnah die vielfältigen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken erörtert und erfolgreiche Möglichkeiten der Begrenzung, Reduzierung und Vermeidung dieser Risiken vorgestellt.

      Hier geht es zur Online-Anmeldung!

      Prof. Dr. Dietmar Nolting,
      ° Rechtsanwalt ° Steuerberater ° Mediator ° Prof. an der staatlich anerkannten FH Nordhessen
      Laufbahn
      • Studium an der Universität Passau und am King‘s College der University of London
      • Rechtsanwalt seit 1995, seit 2002 Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Nordhessen
      • Bestellung als Steuerberater im Jahr 2000
      Schwerpunkte
      • Gesellschaftsrecht (Beratung insb. zur Haftungsprävention, Vertragsgestaltung)
      • Verwaltungs- und Steuerrecht (Rechtsvertretung, Prozessvertretung, Verfassungsbeschwerden)
      • Medizinrecht (Beratung von Leistungserbringern)
      • Konfliktmanagement (Verhandlungsführung, Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren)








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