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In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist die IT längst ein zentraler Bestandteil der Wertschöpfung. Die zunehmende Digitalisierung, steigende regulatorische Anforderungen und wachsende Sicherheitsrisiken machen IT-Audits zu einem unverzichtbaren Führungsinstrument. Besonders wertvoll ist dabei die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Partner wie Gehrke Econ, welcher sich auf IT-Assurance und IT-Compliance für den Mittelstand fokussiert.

IT-Audit: Mehr als Kontrolle – ein strategisches Asset

Ein IT-Audit ist eine systematische Überprüfung der IT-Systeme, Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben zu prüfen und Verbesserungspotenziale aufzudecken. Für KMU bedeutet dies: Transparenz schaffen, Vertrauen stärken und die eigene Resilienz erhöhen.

Gehrke Econ unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Systeme so zu gestalten, dass sie den vielfältigen Anforderungen für Compliance-Zertifizierungen gerecht werden. Die geprüfte IT-Compliance wird dabei nicht nur als Pflicht, sondern als Wettbewerbsvorteil verstanden – mit messbarem Nutzen für Kunden, Partner und Behörden.

Relevante Prüfungsstandards und Gehrke Econ’s Ansatz

Seit 2023 ist der Prüfungsstandard ISA DE 315 verbindlich. Er ersetzt den bisherigen IDW PS 330 und legt besonderen Wert auf das Verständnis der IT-Systemlandschaft und des Kontrollumfelds. Die Prüfung erfolgt in vier Schritten:

1. Verständnis der IT-Umgebung und Geschäftsprozesse

2. Bewertung der IT-Kontrollen und Risiken

3. Funktionsprüfung der IT-Kontrollsysteme

4. Ableitung konkreter Prüfungshandlungen

Gehrke Econ integriert diese Standards in seine Auditmethodik und ergänzt sie durch branchenspezifische Anforderungen. Die IT-Audits decken regelmäßig kritische Schwachstellen auf – insbesondere in der IT-Sicherheit, Notfallvorsorge und Datenintegrität. Die Ergebnisse zeigen: Viele KMU nutzen vorhandene technische und organisatorische Möglichkeiten noch nicht ausreichend.

Typische Herausforderungen in KMU

Führungskräfte in KMU stehen oft vor folgenden Hürden:

  • Begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen
  • Fehlendes spezialisiertes IT-Sicherheitswissen
  • Unklare Zuständigkeiten und fehlende Dokumentation
  • Externe Anforderungen durch Banken, Versicherungen oder Kunden

Gehrke Econ begegnet diesen Herausforderungen mit einem interdisziplinären Team aus Wirtschaftsprüfern, IT-Spezialisten und Prozess-Beratern. Die persönliche Betreuung und die Erfahrung aus zahlreichen Projekten im Mittelstand sorgen für praxisnahe und nachhaltige Lösungen.

Best Practices für die Umsetzung mit Gehrke Econ

Damit ein IT-Audit wirksam und effizient ist, sollten folgende Prinzipien beachtet werden:

  • Dokumentation sicherstellen: Eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation ist Grundlage für jede Prüfung und für die interne Steuerung.
  • Risikoorientierter Ansatz: Fokus auf kritische Systeme wie Finanzbuchhaltung, Kundendaten oder Produktionssteuerung.
  • Externe Expertise nutzen: Gehrke Econ bietet zertifizierte IT-Auditoren mit tiefem Verständnis für mittelständische Strukturen.
  • Mitarbeitende einbeziehen: Schulungen und Sensibilisierung sind essenziell – denn der Mensch ist oft das größte Sicherheitsrisiko.

Fazit: IT-Audit als Führungsaufgabe – mit dem richtigen Partner

Ein IT-Audit ist keine technische Detailprüfung, sondern eine strategische Führungsaufgabe. Es geht darum, Risiken zu erkennen, Vertrauen zu schaffen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie Gehrke Econ erleichtert diesen Prozess erheblich und sorgt für geprüfte Sicherheit, rechtssichere Prozesse und nachhaltige IT-Compliance.

Führungskräfte sollten den IT-Audit-Prozess aktiv begleiten und die Ergebnisse in die Unternehmensstrategie integrieren. Wer als KMU frühzeitig in IT-Sicherheit und Prüfprozesse investiert, stärkt nicht nur die eigene Position im Markt, sondern schafft auch die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und digitale Souveränität.

Wir unterstützen Sie gerne! Hier mehr erfahren.

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In einer zunehmend digitalisierten und regulierten Geschäftswelt sind IT-Assurance und IT-Compliance zentrale Bestandteile einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie betreffen nicht nur die IT-Abteilung, sondern sind organisationsübergreifend relevant – insbesondere für Unternehmen, die auf digitale Prozesse, Cloud-Dienste oder automatisierte Entscheidungsfindung setzen. Unser Artikel „Organisationen mit Fokus auf IT-Assurance und IT-Compliance-Maßnahmen“ zeigt:

  • Welche Branchen besonders betroffen sind
  • Welche IT-Compliance und Anforderungen gelten

1. Regulierte Branchen

Beispiele: Finanzwesen, Versicherungen, Gesundheitswesen, Energieversorger

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • Informationssicherheit und Digitale Souveränität
    • Compliance-Management-Systeme (CMS)
    • Angemessenheit interner Kontrollsysteme
    • Dokumentation und Prüfung von Schnittstellen und automatisierten Prozessen 
    • Sicherstellung von Outsourcing-Prozessen
  • Compliance-Standards:
    • GoBD, DORA
    • BaFin-Vorgaben, MaRisk, KWG, XAIT
    • ISO 27001, ISO 27799, COBIT, ITIL
    • IDW PS 951, ISAE 3402
    • BSI-Grundschutz, BAIT, VAIT

2. Unternehmen mit komplexen IT-Landschaften

Beispiele: Konzerne mit ERP-Systemen, Data Warehouses, Cloud-Plattformen, KI-Anwendungen oder BPO-Modellen

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • Sicherstellung der Datenintegrität und Nachvollziehbarkeit in komplexen Systemlandschaften 
    • Einhaltung steuerlicher und handelsrechtlicher Vorgaben (z. B. GoBD) 
    • Schutz vor Datenverlust und unbefugtem Zugriff in Cloud-Umgebungen- Transparenz und ethische Kontrolle bei KI-Anwendungen 
    • Dokumentation und Prüfung von Schnittstellen und automatisierten Prozessen 
    • Sicherstellung von Outsourcing-Prozessen
    • Compliance-Management-Systeme (CMS)
    • Nachweis über Angemessenheit der Kontrollsysteme
  • Compliance-Standards:
    • GoBD
    • ISAE 3402, IDW PS 951, IDW PS 980 (CMS)
    • ISO 42001 & EU AI Act (bei KI-Anwendungen)
    • IT-Grundschutz, ISO 27001, ISO 27017, BSI C5 (Cloud)

3. Öffentliche Verwaltungen und Behörden

Beispiele: Kommunen, Landesbehörden, Bundesinstitutionen

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • Informationssicherheit und Digitale Souveränität
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • E-Government
    • Compliance-Management-Systeme (CMS)
  • Compliance-Standards:
    • KS IDW PS 951, IDW PS 980 (CMS)
    • ISO 27001, BSI 200-x Standards
    • XÖV-Rahmenwerk, IT-Planungsrat-Standards

4. Industrieunternehmen mit automatisierten Produktionsprozessen

Beispiele: Maschinenbau, Automotive, Chemie, Pharma

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • Risikokontrollsysteme
    • Nachvollziehbarkeit von Produktionsdaten
    • Schutz vor Manipulation und Ausfall
  • Compliance-Standards:
    • IKS IDW PS 951, IDW PS 980 (CMS)
    • ISO 27001, IEC 62443, BSI-Grundschutz
    • TISAX (Automobil-Lieferkette)

5. Handelsunternehmen mit E-Commerce und Omnichannel-Strategien

Beispiele: Einzelhandel, Großhandel, Online-Plattformen

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • Informationssicherheitsmanagementsystem
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • Zahlungsdaten & PCI DSS
    • Transparente Preisgestaltung, Widerrufsrecht
  • Compliance-Standards:
    • GoBD
    • IDW PS 951 & ISAE 3402
    • ISO 27001, PCI-DSS
    • IDW PS 980 (CMS)

6. Bildungseinrichtungen und Hochschulen

Beispiele: Universitäten, Forschungseinrichtungen, Akademien

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • Forschungsdatenrichtlinien
    • Schutz personenbezogener Daten
  • Compliance-Standards:
    • GoBD
    • ISO 27001, BSI-Grundschutz-Profil Hochschulen
    • IDW PS 980 (CMS), ISO 19600

7. Soziale Einrichtungen und NGOs

Beispiele: Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • Transparenzanforderungen
    • Nachweis der Mittelverwendung
  • Compliance-Standards:
    • ISAE 3402, IDW PS 951
    • IDW PS 980, IT-Compliance-Guideline Sozialwirtschaft (FINSOZ)
    • DICO L19 Leitlinie für NGOs

8. Logistik- und Transportdienstleister

Beispiele: Speditionen, Paketdienste, Lagerbetreiber

  • IT-Compliance-Anforderungen:
    • Supply-Chain- Management
    • Informationssicherheit
    • GoBD-konforme digitale Buchführung & Verfahrensdokumentation
    • Sicherheitsrichtlinien für Tracking- und Lagerdaten
    • Schnittstellenprüfung zu Partnern
  • Compliance-Standards:
    • ISO 27001, ISO 28000 (Supply Chain Security)
    • NIS2-Richtlinie, KRITIS-Dachgesetz
    • TISAX (Automobil-Lieferkette)

Fazit

IT-Assurance und IT-Compliance sind heute zentrale Elemente verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie stehen für Transparenz, Vertrauen und strategische Steuerung. Eine professionelle Begleitung durch Gehrke-Econ unterstützt Organisationen dabei, diese Prinzipien wirksam umzusetzen und regulatorische sowie unternehmerische Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.

Wir unterstützen Sie gerne! Hier mehr erfahren.

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Die Einführung eines ERP-Systems ist ein strategisch bedeutsames Projekt, das tiefgreifende Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse, IT-Infrastruktur und Compliance eines Unternehmens hat. Neben klassischen Projekt- und IT-Risiken sind insbesondere steuerliche und rechtliche Anforderungen wie die GoBD zu beachten. Mit seiner projektbegleitende IT-Prüfung nach IDW PS 850 bietet Gehrke Econ hier einen strukturierten Rahmen zur Risikominimierung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit.

1. Risiken bei der ERP-Einführung

  • Budget- und Zeitüberschreitungen durch unklare Anforderungen oder mangelhafte  Projektsteuerung.
  • Fehlende Ressourcen oder Know-how im Projektteam.
  • Unzureichendes Testmanagement, das zu Fehlern im Produktivbetrieb führt.

  • Fehlerhafte Datenmigration, insbesondere bei Stamm- und Bewegungsdaten.
  • Systeminkompatibilitäten mit bestehenden Anwendungen.
  • Unzureichende IT-Sicherheit und mangelnde Zugriffskontrollen.

  • Widerstand der Mitarbeitenden gegen neue Prozesse.
  • Fehlende Change-Management-Maßnahmen.
  • Unklare Verantwortlichkeiten im Projekt.

  • Nichtbeachtung der GoBD, insbesondere bei der Datenmigration und Archivierung.
  • Fehlende Verfahrensdokumentation, die die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit der Buchführung gefährdet.

2. Die GoBD im Kontext der ERP-Einführung

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) definieren die Anforderungen an die digitale Buchführung. Bei der Einführung eines ERP-Systems sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Geschäftsvorfälle.
  • Unveränderbarkeit der Daten und Belege.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenmigration.
  • Zeitgerechte Erfassung und Archivierung.
  • Verfahrensdokumentation, die alle Prozesse und Systeme beschreibt.

Ein Verstoß gegen die GoBD kann zum Verlust der Bilanzkontinuität, zur Verwerfung der Buchführung und zur Gewinnschätzung durch die Finanzbehörden führen (§ 162 AO).

3. Relevanz der projektbegleitenden Prüfung nach IDW PS 850

Der Prüfungsstandard IDW PS 850 regelt die projektbegleitende Prüfung bei IT-Projekten wie der ERP-Einführung. Durch das Gehrke Econ IT-Audit werden Risiken frühzeitig identifiziert und die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sichergestellt.

Prüfungsinhalte

  • Projektorganisation und -management: Bewertung der Steuerungsmechanismen.
  • Datenmigration: Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit.
  • IKS und Compliance: Sicherstellung der Einhaltung der GoBD und anderer Vorschriften.
  • Verfahrensdokumentation: Prüfung auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Vorteile

  • Frühzeitige Risikoerkennung und Vermeidung von Fehlentwicklungen.
  • Sicherstellung der GoBD-Konformität, insbesondere bei der Datenübernahme.
  • Revisionssicherheit durch dokumentierte Prüfprozesse.
  • Effizienzsteigerung durch gezielte Prüfungsbegleitung und Feedback.

Fazit

Die Einführung eines ERP-Systems ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein steuerlich und organisatorisch sensibles Vorhaben. Die Einhaltung der GoBD ist dabei essenziell, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Eine projektbegleitende IT-Prüfung durch Gehrke Econ nach IDW PS 850 ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Ordnungsmäßigkeit der neuen Systemlandschaft gegenüber Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern transparent darzustellen.

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IT-Compliance wird 2026 zum strategischen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Neben klassischen Anforderungen wie den GoBD und der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) rücken neue Themen wie KI-Governance und die Prüfung von KI-Systemen gemäß IDW PS 861 und ISO/IEC 42001 in den Fokus. Ein professionelles IT-Audit – durch Gehrke Econ – stellt sicher, dass IT- und KI-Prozesse nicht nur sicher, sondern auch prüfbar und ethisch verantwortbar gestaltet sind.

1. GoBD: Ordnungsmäßigkeit in der digitalen Buchführung mit Gehrke Econ

Die GoBD definieren die Anforderungen an die digitale Buchführung und Archivierung steuerlich relevanter Daten. 2026 sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • E-Rechnungspflicht: Seit Januar 2025 müssen strukturierte elektronische Rechnungen verwendet werden.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Daten müssen ohne Konvertierung prüfbar sein.
  • Dokumentation von Konvertierungen: OCR-Ergebnisse und Formatwechsel sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Verfahrensdokumentation: Unternehmen müssen ihre Prozesse zur Datenverarbeitung, Archivierung und Zugriff klar beschreiben.

Ein von Gehrke Econ zertifiziertes, GoBD-konformes System bildet die Grundlage für die steuerliche Anerkennung und minimiert Risiken durch Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen.

2. IKS-Aufbau & Prüfung mit Gehrke Econ nach IDW PS 951 und ISAE 3402

Die Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) ist essenziell für die Verlässlichkeit ausgelagerter Dienstleistungen:

  • IDW PS 951 (Deutschland) und ISAE 3402 (international) prüfen die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen.
  • Typ 1: Prüfung der Konzeption und Implementierung zu einem Stichtag.
  • Typ 2: Zusätzlich Prüfung der Wirksamkeit über einen Zeitraum.

Ein durch Gehrke Econ geprüfter IKS-Bericht signalisiert gelebte Unternehmenssteuerung und stärkt das Vertrauen von Stakeholdern. Er erleichtert nicht nur die Jahresabschlussprüfung, sondern wird zunehmend als Qualifikationsmerkmal in Ausschreibungen und zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen vorausgesetzt.

3. KI-Managementsysteme: Neue Prüfstandards und Governance

Mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Systemen steigen die Anforderungen an deren Steuerung, Kontrolle und Prüfung. Ein durch Gehrke Econ durchgeführter IT-Audit schafft hier Transparenz, stärkt das Vertrauen in die eingesetzten Technologien und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

IDW PS 861 – Prüfung von KI-Systemen

  • Entwickelt für Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung.
  • Basiert auf ISAE 3000 (Revised).
  • Bewertet die Angemessenheit und ggf. Wirksamkeit von KI-Systemen.
  • Prüfkriterien umfassen:
    • Ethische und rechtliche Anforderungen
    • Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit
    • IT-Sicherheit
    • Leistungsfähigkeit
    • Governance und Monitoring

ISO/IEC 42001 – KI-Managementsystem

  • Erster internationaler Standard für KI-Governance.
  • Deckt den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen ab.
  • Anforderungen:
    • Einführung eines KI-Managementsystems (AIMS)
    • Risikomanagement für KI-bezogene Gefährdungen
    • Transparenz, Fairness, Nichtdiskriminierung
    • Integration in bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 27001)

Diese Standards – geprüft und begleitet durch Gehrke Econ – unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen wie den EU AI Act zu erfüllen und stärken das Vertrauen von Stakeholdern in den verantwortungsvollen Einsatz von KI.

Neuer Artikel in der Zeitschrift kfz-betrieb: Wie der Investitionsbooster Kfz-Betrieben nutzt. Veränderte Abschreibungsregeln, sinkende Körperschaftsteuer und neue Investitionsanreize – das Investitionsbooster-Gesetz der Bundesregierung eröffnet Autohäusern und Werkstätten spannende Chancen. 

Steuerliche Vorteile und Wachstumsperspektiven für das Kfz-Gewerbe

Der nachstehende Artikel ist in der Zeitschrift kfz-Betrieb Nr. 39–40 Anfang Oktober erschienen.
Dennis J. Hartmann und Carina Rathmann von Gehrke Econ zeigen, wie Betriebe jetzt von den neuen steuerlichen Möglichkeiten profitieren können – von verbesserten Abschreibungen bis zu Sonderregelungen für E-Fahrzeuge.

Jetzt lesen im aktuellen Heft von kfz-betrieb (Ausgabe 39–40/2025)!

Der kfz-Betrieb ist eine Medienmarke der Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Würzburg.

Maximilian Irmer verstärkt ab sofort die Geschäftsführung der Corporate Finance Hannover GmbH!

Wir freuen uns sehr, dass Maximilian Irmer ab sofort die Geschäftsführung der Corporate Finance Hannover GmbH verstärkt und nun neben Dr. Dirk Jungen und Sven Dierking die Zukunft der Gesellschaft mitgestaltet.

Max ist seit vielen Jahren ein geschätzter Kollege und hat die erfolgreiche Entwicklung der CFH maßgeblich mitgestaltet. Umso schöner, dass nun ein erfahrener Experte aus den eigenen Reihen diesen nächsten Schritt geht.

Gemeinsam mit dem gesamten Team wird Max daran arbeiten, die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortzusetzen und die CFH weiter wachsen zu lassen.


Lieber Max, wir gratulieren dir herzlich zur neuen Rolle und freuen uns auf die gemeinsame Zukunft!

Mehr über die Corporate Finance Hannover GmbH erfahren!

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Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen ertragsteuerneutral erfolgen. Insbesondere müssen hierzu sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die GmbH übertragen werden. Betrieblich genutzte Immobilien, die im Eigentum des Einzelunternehmers stehen, sind immer wesentliche Betriebsgrundlage. In der Praxis führte dies bisher für derartige Umwandlungsvorgänge zu einem Interessenkonflikt:

Wird die Immobilie mit auf die GmbH übertragen kann die Umwandlung zwar ertragsteuerneutral (ohne Einkommen- und Gewerbesteuerbelastung) durchgeführt werden. Der Vorgang löste jedoch Grunderwerbsteuer aus. Wird die Immobilie zurückbehalten, ist die Umwandlung regelmäßig nicht ohne Ertragsteuerbelastung möglich.

Grundsätzlich sind Umwandlungsvorgänge zwar nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Finanzverwaltung hatte bisher in einem Erlass (GLE 25.5.2023 S 4514, Tz. 2.1) jedoch explizit darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung nicht für die Umwandlung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft anzuwenden sei.

Mit Urteil vom 25. September 2024 (II R 2/22) ist der Bundesfinanzhof der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten. Danach kann eine solche Umwandlung unter die Befreiung der Grunderwerbsteuer nach § 6a GrEStG fallen. Die übrigen Voraussetzungen des § 6a GrEStG sind dabei jedoch zu beachten.

Die Finanzverwaltung hat das Urteil am 30.04.2025 im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl II 2025, 253). Das Urteil entfaltet somit auch Bindungswirkung gegenüber der Finanzverwaltung.

Somit können nun auch Umwandlungen eines Einzelunternehmens in eine GmbH zukünftig ohne Grunderwerbsteuerbelastung durchgeführt werden.

Wir unterstützen Sie!

Sie haben Fragen rund um die Neustrukturierung und Umwandlung Ihres Unternehmens? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Anika Hartmann,
° Diplom-Kauffrau (FH) ° Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) ° Steuerberaterin ° Geschäftsführerin ° Partnerin
Laufbahn
  • Wirtschaftsstudium an der Fachhochschule Wilhelmshaven
  • Bestellung zur Steuerberaterin in 2012
  • Tätigkeit als Steuerberaterin in verschiedenen mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften
  • Seit 2022 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung in Unternehmensnachfolgeprozessen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Laufende steuerliche Betreuung mittelständischer Unternehmensgruppen sowie Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Durchführung von Steuerschulungen
Moritz Bauer,
° Master of Arts Taxation ° Steuerberater ° Manager
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Mit dem Ziel, die Transparenz im Umgang mit elektronischen Kassensystemen zu erhöhen und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, wurde die sogenannte Kassenmeldepflicht in § 146a der Abgabenordnung (AO) verankert. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen.

Obwohl die Einführung ursprünglich bereits für das Jahr 2020 vorgesehen war, verzögerte sich die Umsetzung aufgrund technischer Hürden. Ab dem 1. Januar 2025 steht nun eine funktionierende Infrastruktur zur Verfügung, die eine elektronische Übermittlung der erforderlichen Daten an die Finanzverwaltung ermöglicht.

Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, die betroffenen Unternehmen, die Mitteilungspflichten, die Fristen sowie der Inhalt der Meldung übersichtlich und praxisnah dargestellt.

Einführung & Hintergrund

  • Die Kassenmeldepflicht gemäß § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) wurde ursprünglich für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Aufgrund fehlender technischer Infrastruktur konnte die Umsetzung jedoch nicht wie geplant erfolgen. Erst ab dem 1. Januar 2025 steht eine funktionierende Übermittlungsoption zur Verfügung – über das Online-Portal „Mein ELSTER“ sowie die ERiC-Schnittstelle.
  • Diese gesetzliche Verpflichtung dient der besseren Nachvollziehbarkeit von Bargeldtransaktionen und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit elektronischen Kassensystemen.

Betroffene Unternehmen

Die Meldepflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmer, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Dazu zählen insbesondere auch:

  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • Gastronomiebetriebe
  • Einzelhändler
  • Dienstleister mit Kassenbetrieb

Mitteilungspflichten & Fristen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt bestimmte Informationen zu ihren Kassensystemen mitzuteilen. Die Fristen richten sich nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Außerbetriebnahme:

  • TSE-Kassen, angeschafft vor dem 1. Juli 2025
    Mitteilung spätestens bis zum 31. Juli 2025
  • TSE-Kassen, angeschafft ab dem 1. Juli 2025
    Mitteilung innerhalb von einem Monat nach Anschaffung
  • Außerbetriebnahme ab dem 1. Juli 2025
    Mitteilung ebenfalls innerhalb von einem Monat
  • Außerbetriebnahme vor dem 1. Juli 2025
    Nur meldepflichtig, wenn die ursprüngliche Anschaffung bereits gemeldet wurde

Inhalt der Mitteilung

Die Mitteilung an das Finanzamt muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der verwendeten TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (z. B. Registrierkasse, PC-Kasse)
  • Anzahl der eingesetzten Systeme
  • Seriennummer(n) der Geräte
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (z. B. bei Verkauf, Defekt, Diebstahl oder Standortwechsel)

Besonderheiten bei der Übermittlung

  • Die Mitteilung muss einheitlich für alle Systeme einer Betriebsstätte erfolgen.
  • Auch gemietete oder geleaste Kassensysteme gelten als angeschafft und sind entsprechend zu melden.
  • Bei Änderungen der Art des verwendeten Systems oder der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ebenfalls eine Meldung erforderlich.
  • Wenn Sie das System an einem anderen Standort oder in einer anderen Betriebsstätte einsetzen, muss dies gemeldet werden.
  • Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle.

Vorgehen

  • Sie können diese Meldung selbstständig und kostenlos nach einer Registrierung im Online-Portal ELSTER vornehmen.
  • Alternativ ist auch eine Meldung über den Kassenhersteller rechtlich zulässig, sofern dieser diesen Service anbietet. Bitte sprechen Sie doch ihren Kassenhersteller an, ob dieser die Übernahme der Meldung für ihr eingesetztes Aufzeichnungssystem anbietet. Dies dürfte häufig die günstigste und komfortabelste Lösung zur Erfüllung der Meldepflicht sein.

PDF Format: Mandanteninformation ° Kassenmeldepflicht nach § 146a AO

Wir unterstützen Sie!

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie auf dem Laufenden. Zögern Sie bitte nicht uns bei Fragen zu kontaktieren. Für eine persönliche Beratung stehen die Ihnen bekannten Kolleginnen und Kollegen von Gehrke Econ sehr gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Neben Ihren bekannten Ansprechpartnern bei Gehrke Econ stehen Ihnen hierfür: 

Stephan Hachmeyer (stephan.hachmeyer@gehrke-econ.de; 0511-700 50-189) und

Tobias Ostermeier (tobias.ostermeier@gehrke-econ.de; 0511-700 50-575)

gerne zur Verfügung 

Zu weiteren spanenden Artikeln: News

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Echte Insights, professionelle Bewerbungsfotos & Networking

Meet Your Future!

Du studierst Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Jura und möchtest wissen, wie dein Einstieg in die Berufswelt konkret aussehen kann?

Dann ist dieses Karriereevent deine Chance, hinter die Kulissen eines interdisziplinären Beratungsunternehmens zu blicken.

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Event-Details

Datum: Der Termin für 2026 folgt.
Zeit: 16:30 – 19:30 Uhr
Ort: Gehrke Econ, Büro Hannover (Torhaus)
Teilnahme: Das Event ist kostenfrei – aber die Plätze sind begrenzt. Melde dich frühzeitig an, um dir deinen Platz zu sichern.

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Lerne unser Unternehmen durch persönliche “How I started”-Geschichten und Erfahrungsberichte unserer Mitarbeitenden kennen.

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Meet Your Future

Du möchtest deine berufliche Zukunft aktiv gestalten?

Dann melde dich über das untenstehende Anmeldeformular an und nutze die Gelegenheit, dich in einem persönlichen Rahmen mit unseren Fachbereichen zu vernetzen.

Du hast Fragen zum Event?

Dann melde dich gerne bei uns unter karriere@gehrke-econ.de.

Das Event hat bereits stattgefunden.

Du konntest nicht dabei sein? Dann folge uns auf Social Media, um kein Event zu verpassen! Vielleicht sehen wir uns beim nächsten “Meet Your Future”-Karrierevent.

 

Die Gehrke Econ Gruppe beabsichtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Bildmaterial anfertigen zu lassen. Dieses Bildmaterial soll ggf. in Form eines Rückblick – Videos an folgender Stelle veröffentlicht werden: www.gehrke-econ.de, Instagram, Xing, LinkedIn, Facebook, Youtube. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bildmaterial im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen das Bildmaterial weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der für die Veröffentlichung Verantwortliche ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für persönliche Daten zu gewährleisten. Angesichts der besonderen Eigenschaften von Online-Verfahren (insbesondere Internet) kann dieser den Datenschutz jedoch nicht umfassend garantieren. Daher nimmt der Teilnehmer Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogene Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine denen der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass die Daten vertraulich bleiben, die inhaltlich Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können. Die nachfolgende Einwilligung gilt ab dem Datum der Einwilligung auf unbestimmte Zeit. Hiermit erkläre ich, dass ich damit einverstanden bin, dass bei Veranstaltungen Bild- und Filmaufnahmen von meiner Person erstellt werden. Ich erkläre mich zudem damit einverstanden, dass diese von mir erstellten Fotos zur Pressearbeit und Berichterstattung auf der Internetseite www.gehrke-econ.de sowie den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn, Youtube) veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass ich für die Veröffentlichung kein Entgelt erhalte. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung kann an folgende Kontaktkanäle gerichtet werden: geschaeftsleitung@gehrke-econ.de Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Der Betreiber/Verantwortliche sichert zu, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden. Allerdings gilt diese Zustimmung auch für den Fall, dass der Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH] tätig wird.

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Innovation hautnah: Wir sind mittendrin!

Wir begleiten den Startup-Impuls von Hannoverimpuls nun bereits seit mehreren Jahren als engagierter Partner und Sponsor. In dieser Zeit durften wir zahlreiche innovative Gründerinnen und Gründer kennenlernen und spannende Entwicklungen hautnah miterleben. Besonders beeindruckend waren die Ideen der letzten Gewinner: Sightwise mit KI-gestützter Qualitätskontrolle, INLEAP Photonics mit hochpräzisen optischen Systemen, Phaeosynt mit einem veganen Schwangerschaftstest und das Strommessgerät FUSE, das Energieverbrauch sichtbar macht.

Wir sind stolz darauf, Teil dieses Netzwerks zu sein und die Innovationskraft der Region aktiv zu unterstützen. Die kontinuierliche Zusammenarbeit ist für uns weit mehr als ein Sponsoring sie ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass Innovation und Unternehmergeist gefördert werden müssen. Gleichzeitig freuen wir uns, auch weiterhin unsere Kategorie „Hottest Innovation“ zu begleiten und visionären Gründerinnen und Gründern eine Bühne für ihre zukunftsweisenden Technologien zu geben.

Was sind Startups eigentlich?

Startups sind junge, innovative Unternehmen, die auf neuen Ideen, Technologien oder Geschäftsmodellen basieren. Sie zeichnen sich durch Flexibilität, schnelles Wachstum und kreative Lösungen für bestehende oder neue Probleme aus. Startups bringen frischen Wind in die Wirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und treiben Innovationen voran.

Der Startup-Impuls unterstützt genau diese Gründerinnen und Gründer: Mit praxisnahen Workshops, professionellem Coaching, wertvollem Feedback zu Geschäftsmodellen und Finanzierung sowie einem starken Netzwerk aus Investorinnen, Expertinnen und etablierten Unternehmen bietet das Programm eine Bühne für innovative Ideen und hilft jungen Unternehmen, langfristig erfolgreich am Markt zu bestehen.








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