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Die EU-Amtshilferichtlinie DAC 6 regelt eine neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Von der Meldefrist sind sowohl zurückliegende als auch aktuelle und zukünftige Steuergestaltung betroffen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Unsicherheiten bezüglich meldepflichtiger Sachverhalte oder mit der Begleitung des Meldeverfahrens.

Hierzu bieten wir Ihnen in zunächst einen telefonischen Workshop an, in dem wir mit Ihnen gemeinsam potentiell meldepflichtige Sachverhalte anhand eines von uns erarbeiteten detaillierten Leitfadens identifizieren. Je nach Ergebnis nehmen wir dann im Anschluss eine Einzelfallprüfung für Sie vor.

Wozu dient die Meldepflicht?

Ziel der Meldepflicht soll eine Erhöhung der Steuertransparenz sein. Dadurch sollen Gewinnverlagerungen in Drittstaaten verringert und das Besteuerungssubstrat im Inland erhalten werden, indem mit den gewonnenen Informationen Gesetzeslücken und Steuervermeidungspraktiken identifiziert werden.

Wann liegt eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vor?

Eine Steuergestaltung liegt vor, wenn eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt wird. Es tritt eine steuerliche Wirkung ein, die sonst nicht eintreten würde. Der grenzüberschreitende Bezug ergibt sich durch die Beteiligung von entweder mindestens zwei Mitgliedstaaten oder mindestens einem Mitgliedstaat und einem oder mehreren Drittstaaten.

Für die Beurteilung, ob eine Steuergestaltung vorliegt, sind nur solche Sachverhalte zu berücksichtigen, die nach dem 24. Juni 2018 verwirklicht worden sind.

Sind alle grenzüberschreitenden Handlungen meldepflichtig?

Nein, für das Vorliegen einer Meldepflicht muss eines der folgenden Kennzeichen, ein sog. Hallmark vorliegen:

General Marks

  • Vereinbarung einer qualifizierten Vertraulichkeitsklausel zwischen den Beteiligten
  • Vereinbarung einer Vergütung, die abhängig von Entstehung und Höhe des steuerlichen Vorteils ist
  • Standardisierte Dokumentation oder Struktur für eine Vielzahl von Fällen
  • Erwerb eines verlustbringenden Unternehmens zum eigenen steuerlichen Vorteil
  • Umwandlung von Einkünften in nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen
  • Zirkuläre Vermögensverschiebungen
  • Nullsatzjurisdiktion bei Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Steuerbefreite Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen

Wird eines der vorgenannten Merkmale erfüllt, besteht eine Meldepflicht, wenn der steuerliche Vorteil ein Hauptvorteil ist (sog. Main-Benefit-Test).

Specific Marks

  • Ansässigkeit des Zahlungsempfängers in nicht kooperativen Ländern
  • Mehrfache Inanspruchnahme von Steuervorteilen
  • Unterschiedliche Bewertung eines Vermögensgegenstandes (Differenz von mehr als 10%)
  • Aushöhlen der Mitteilungspflicht nach dem gemeinsamen Meldestandard CRS (insb. Finanzinstitute)
  • Verschleierung der Identität durch intransparente Ketten, bei denen die Identität wirtschaftlich Berechtigter verschleiert wird.
  • Verrechnungspreisgestaltungen (Safe-Harbour-Regelungen, schwer zu bewertende immaterielle Vermögensgegenstände, Funktionsverlagerungen mit erheblichen Auswirkungen)

Besonderheiten bei Dauersachverhalten

Vor dem 25. Juni 2018 verwirklichte und nicht mitteilungspflichtige Dauersachverhalte (z.B. Lizenz- und Darlehensverträge) führen daher nur zu einer Steuergestaltung, wenn nach dem 24. Juni 2018 wesentliche Änderungen eingetreten sind, die isoliert betrachtet als Steuergestaltung anzusehen sind, da sie insb. eines der obenstehenden Kennzeichen erfüllen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, was ggf. als wesentliche Änderung zu werten ist.

Besonderheiten bei Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen

Außerhalb der Einflusssphäre der Beteiligten stehende Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (z.B. Gesetzesänderungen, Abschluss eines DBA) infolge derer eine Gestaltung erst nachträglich eines der Kennzeichen verwirklicht, führen grundsätzlich nicht zum (erneuten) Vorliegen einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung.

Welche Fristen gelten für die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen?

Aktuelle und zukünftige Steuergestaltungen mit Umsetzungsbeginn oder Bereitstellung ab dem 1. Juli 2020 unterliegen einer Meldefrist von 30 Tagen.

Rückwirkende Steuergestaltungen mit Umsetzungsbeginn bzw. Bereitstellung zwischen dem 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 sind gesammelt bis 31. August 2020 zu melden.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Die Übermittlung der Daten kann dann in Form einer Einzel- oder Sammeldatenübermittlung durchgeführt werden.

Bin ich immer zur Meldung in Deutschland verpflichtet?

Nein, eine Meldung in Deutschland ist nur bei Inlandsbezug erforderlich. Dafür ist maßgeblich, ob der Intermediär oder der Nutzer einen Inlandsbezug aufweisen.

Bei Ansässigkeit der Beteiligten in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist eine Mitteilung nach dortigem Recht zu prüfen.

Was passiert, wenn ich einer Meldepflicht nicht nachkomme?

Wird eine Meldung nicht fristgerecht oder unvollständig vorgenommen, drohen Geldbußen. Die Höhe der Geldbuße ist abhängig vom Mitgliedsstaat. In Deutschland können bis zu 25.000 € pro unterlassener / unvollständiger Meldung festgesetzt werden.

Wer muss die Meldung vornehmen?

Im Grundsatz muss die Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch den Intermediär – also z.B. den Steuerberater oder Rechtsanwalt, der die Gestaltung beraten hat – erfolgen. Ist kein Intermediär an der Steuergestaltung beteiligt oder entbindet der Steuerpflichtige den Intermediär nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht, muss der Steuerpflichtige selbst eine Meldung vornehmen.

Wir unterstützen Sie

Sie haben Fragen zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen oder möchten einen Meldung vornehmen?

Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Dr. Dennis J. Hartmann,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Internationales Steuerrecht ° Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Hannover und Eichstätt-Ingolstadt (Diplom)
  • 2011 Bestellung als Steuerberater, 2013 als Wirtschaftsprüfer
  • Tätigkeiten bei Hannover Rück, Linklaters und PwC
  • Seit 2018 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Gestaltende Steuerberatung
  • Umstrukturierungen
  • Steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Due Diligence
  • Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Sonderprüfungen
Carina Schmidt,
° Betriebswirtin (B.A.) ° Steuerassistentin
Laufbahn
  • Ausbildung zur Steuerfachangestellten
  • Studium an der FHDW Hannover mit dem Schwerpunkt Steuer- und Revisionswesen
  • Seit 2013 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Steuerliches Projektgeschäft
  • Umstrukturierungen / Umwandlungen von Unternehmen
  • Internationales Steuerrecht
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Aktuelle Informationen zur befristeten Steuersenkung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 für die Nahrungsmittelbranche mit Michael de Beer ° Steuerberater ° Prokurist ° Gehrke Econ

https://youtu.be/fMZbdVaXImw

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Stand: 24. Juli 2020

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz und Zweites Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsumsätze sowie die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020. Zunächst wurde der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% abgesenkt. Danach wurden die Umsatzsteuersätze befristet vom
1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombi-Angeboten nach allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatz

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen
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Stand: 22. Juli 2020

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Für die bisher in dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 geregelte Steuerfreiheit wurde nunmehr im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage mit § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona Sonderzahlung

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ansprechpartner

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Ein Messebesuch dient nicht nur der Information – er lebt vom direkten Austausch und der gegenseitigen Inspiration. Die Begegnungen und Gespräche mit Ihnen sind letzten Endes das, was eine Messe ausmacht. Um Ihnen – und uns – auch 2020, einem Jahr in dem alles grundlegend anders ist, eine Inspirations- und Kontaktfläche bieten zu können, hat die Firma MIWE eine virtuelle Messeplattform eingerichtet, bei der Sie an zwei Messetagen in aller Ruhe all das entdecken können, was uns und die Branche momentan bewegt. Und das ganz bequem und völlig sicher von zuhause – ohne Mindestabstand, Warteschlangen oder Mundschutz.

Wir freuen uns Aussteller sein zu können und laden Sie herzlich ein, uns an unserem virtuellem Messestand begrüßen zu dürfen!

Besuchen Sie einfach an einem der zwei Messetage Ende August die Online-Messe. Dort präsentieren wir Ihnen nicht nur umfangreiche Informationen und spannende Neuigkeiten zu einer großen Bandbreite an Themen und Produkten, sondern es erwartet Sie auch ein abwechslungsreiches Programm mit Live-Vorträgen.

Wir freuen uns zwei spannende Vortragsthemen zu präsentieren!

Hier gelangen Sie zur direkten Anmeldung zu den Terminen im August:

Top oder Flop – der Weg zum richtigen Standort dank Standortanalyse 25.8.20 11:00 Anmelden
Trendthema: Digitale Geschäftsprozesse in der Nahrungsmittelbranche 26.8.20 13:00 Anmelden

 

MIWE Online-Messe:  25.-26. August 2020

Jetzt mehr erfahren, das Programm der Live-Vorträge ansehen und direkt zur Messe anmelden:

www.miwe.de/online-messe

Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten einer virtuellen Messe entdecken und ins Gespräch kommen!

Besuchen Sie uns bei unserem virtuellen Messestand!

 

Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung

Stand: 17. Juli 2020

Bundesfinanzministerium verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung
Fünf Länder handeln im Interesse der Wirtschaft

Die Finanzminister aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben am 10.07.2020 gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händler und Gastwirte in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in ihre Registrierkassen bis Ende September einbauen. Viele Unternehmen haben aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitlich bedingte Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Deshalb schaffen die Länder jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kassen ° Härtefallregelungen in diversen Bundesländern

Bleiben Sie gesund!

Tobias Ostermeier,
° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten
  • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
  • 2009 Bestellung als Steuerberater
  • Seit 2001 bei der Gehrke Econ tätig
Schwerpunkte
  • Beratung mittelständischer Handwerkbetriebe
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerliche Abwehr- und Durchsetzungsberatung
Michael de Beer,
° Diplom-Kaufmann (FH) ° Steuerberater ° Prokurist
Laufbahn
  • Ausbildung zum Steuerfachangestellten, anschließendes Studium mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungslegung in Hannover und Lüneburg
  • Tätigkeit bei Leichsenring & Buchs GbR
  • Seit 2006 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Betriebssteuererklärungen
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung mittelständischer Handwerksbetriebe
  • Digitalisierung im Rechnungswesen

Stand 14. Juli 2020

Die EU-Amtshilferichtlinie DAC 6 regelt eine neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Von der Meldefrist sind sowohl zurückliegende als auch aktuelle und zukünftige Steuergestaltungen betroffen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Unsicherheiten bezüglich meldepflichtiger Sachverhalte oder mit der Begleitung des Meldeverfahrens.

Weiter Informationen finden Sie hier:

Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Bleiben Sie gesund!

Dr. Dennis J. Hartmann,
° Diplom-Kaufmann ° Wirtschaftsprüfer ° Steuerberater ° Fachberater für Internationales Steuerrecht ° Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Hannover und Eichstätt-Ingolstadt (Diplom)
  • 2011 Bestellung als Steuerberater, 2013 als Wirtschaftsprüfer
  • Tätigkeiten bei Hannover Rück, Linklaters und PwC
  • Seit 2018 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Gestaltende Steuerberatung
  • Umstrukturierungen
  • Steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Due Diligence
  • Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Sonderprüfungen
Carina Schmidt,
° Betriebswirtin (B.A.) ° Steuerassistentin
Laufbahn
  • Ausbildung zur Steuerfachangestellten
  • Studium an der FHDW Hannover mit dem Schwerpunkt Steuer- und Revisionswesen
  • Seit 2013 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Steuerliches Projektgeschäft
  • Umstrukturierungen / Umwandlungen von Unternehmen
  • Internationales Steuerrecht
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Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung
Andreas Pohlan,
° Diplom-Ökonom ° Unternehmensberater
Laufbahn
  • Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Sao Paulo
  • Tätigkeit in Controlling & Finanzen in mittelständischem Konzern
  • Seit 2017 als Berater bei der Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Schwerpunkte
  • Standortanalysen für Einzelhandelsstandorte
  • Unternehmenssteuerung / Controlling
  • Benchmarking & Analysen
  • Integrierte Planungsrechnung
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
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Preise sind ein sensibles Thema.

Der Gehrke Econ Preisverglich 2022 beleuchtet die aktuelle Preisentwicklung. Durch die anziehende Inflation bekommen die Verkaufspreise der Bäckereien zusätzliche Bedeutung.

Seit vielen Jahren gibt der Gehrke Econ Preisvergleich einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Backwarenpreise und wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Branche.
Preisanpassungen müssen sehr gut kommuniziert und ebenso gut kalkuliert sein. Entscheidend sind die Zahlungsbereitschaft und der Qualitätsanspruch der Kunden einerseits und das örtliche Angebot der Wettbewerber andererseits. Bei steigenden Preisen und sinkenden Realeinkommen sind zunehmend negative Mengeneffekte zu erwarten.

Im Erhebungszeitraum Januar bis Februar 2022 wurden die Preise von 140 Produkten bundesweit erhoben und analysiert. Mehr als 100 Betriebe haben an der Umfrage teilgenommen.
Die vorliegende Untersuchung enthält neben Aussagen zum gesamtwirtschaftlichen Umfeld und der allgemeinen Inflation Aussagen zur Preisentwicklung der Warengruppen und vieler einzelner Produkte.
Für die wichtigsten Produkte werden die Durchschnittspreise, niedrigster, höchster und häufigster Preis angegeben, für eine Auswahl auch die Häufigkeiten der Preise.
Für die teilnehmenden Betriebe werden die eigenen Preise denen der Branche gegenübergestellt. Für Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an und / oder vereinbaren Sie einen Termin.

 

Bei Interesse am Preisvergleich geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein – im Anschluss kontaktieren wir Sie für die Zugangsdaten zu dem passwortgeschütztem Bereich.









     

    Hier gelangen Sie zum Download des Preisvergleiches.

    Wer es verpasst hat: Hier der Stream von der gestrigen Prämierungsfeier des „Startup-Impuls“-Gründungswettbewerbs, den wir gemeinsam mit hannoverimpuls zum 17. Mal durchgeführt haben.

    Hier können Sie den Livestream nochmal anschauen.

     

    An dieser Stelle noch mal ein „Herzliches Glückwunsch“ an das Gewinnerteam!!

    https://youtu.be/E_pNf80vtaU

     

     

     








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