Unsere Zahl des Monats Ausgabe 16
Wissens-Werte aus der Bäckerbranche.
Abschreibungsquote = Abschreibungen x 100 / Umsatz (bzw. Gesamtleistung)
Die Abschreibungen haben die Aufgabe, rechnerisch den Werteverzehr bzw. die Wertminderungen von Gegenständen des Anlagevermögens abzubilden und haben dabei jedoch keine Liquiditätswirkung, denn: Investitionen im Bereich des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dem Unternehmen langfristig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu dienen. Daher werden die Anschaffungskosten eines Investitionsgutes aufgrund des Prinzips der periodengerechten Gewinnermittlung auf mehrere Jahre verteilt. Darüber hinaus kommen den Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen mehrere Finanzierungsfunktionen zu, da die Abschreibungen als Kosten bei der Kalkulation der Produkte Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Beurteilung der Finanz- und Liquiditätslage stehen die Abschreibungen in der Regel den Tilgungen für die aufgenommenen Finanzierungdarlehen gegenüber.
Allerdings hat sich in den beiden letzten Jahren das Investitionsverhalten und die Investitionsvorhaben der Betriebe strukturell verändert. Während in Jahren vor Corona neue Standorte oder die Neugestaltung von bestehenden Standorten im Vordergrund stand, haben die Betriebsinhaber ihr Augenmerk vorrangig auf produktivitäts- und qualitätssteigernde Projekte als auch die Möglichkeiten mehr Energie einzusparen, gelegt.
So sind die großen Investitionen im Filialbereich z.B. in sogenannte „Flagstores“ mit für ein umfassendes gastronomisches Angebot aufgrund der ausgelösten Unsicherheit durch die Coronakrise weitestgehend unterblieben. Hingegen sind umfangreiche Investitionsprojekte in der Backstube bzw. Produktion umgesetzt worden. Beispielhaft sind hier neue Backofentechnik, Feingebäcklinien oder auch Anschaffungen im Bereich in der Klima- und Energietechnik zu nennen, die bisweilen deutlich im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Bei diesen Investitionsentscheidungen hat zumindest in Niedersachsen das Programm „Neustart Niedersachsen“ aufgrund der finanziellen Beteiligung der niedersächsischen Förderbank einen erheblichen Einfluss gehabt.
Neben den Abschreibungen, die nur bei einem Kauf eines Wirtschaftsgutes zu berücksichtigen sind, sind auch die Leasingaufwendungen bei der Beurteilung der Investitionstätigkeit eines Unternehmens von Bedeutung. Da die Leasingfinanzierungen in den letzten Jahren zugenommen haben, werden wir in einem der nächsten Newsletter auf diese Finanzierungsmöglichkeit und ihre Auswirkungen eingehen.
Abschließend ist aus unserer Sicht zu beachten, dass bei größeren geplanten Investitionen die Abschreibungen bei der Kalkulation nicht außer Acht gelassen werden sollten. Denn steigen die Abschreibungsbeträge über die 5 % deutlich hinaus, ist dies ein Zeichen, dass möglicherweise die durchgeführten Investitionen zu groß bzw. nicht über die Verkaufspreise gegenfinanziert werden. Dieser Effekt kann bei einer hohen Fremdfinanzierung des Anlagegutes aufgrund der Tilgungsraten zu einem Liquiditätsproblem führen. Sollten die Abschreibungsquoten deutlich unter 5 % liegen, kann dies ein Zeichen für eine Überalterung des Inventars bzw. für einen Reparaturstau sein. Wenn Sie zu diesem Thema bzw. zu der Kennzahl weitergehende Informationen benötigten, sprechen Sie uns bitte an.
Ihnen alles Gute und bleiben Sie handwerklich!
Weitere spannende Zahlen finden Sie hier.