Weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021
Stand 4. Februar 2021
Der verlängerte 2. Shutdown trifft Unternehmen insbesondere im Gastronomie und Gaststätten- sowie Einzelhandelbereich hart. Die Beantragung und die Auszahlung der zur Abmilderung vorgesehenen Wirtschaftshilfen verzögern sich hingegen. Der Bundestag hat daher am 28.01.2021 die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 beschlossen.
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